TOP Ö 9: Jahresabschluss 2010, a) Feststellung des Jahresabschlusses b) Entlastung des Kreisvorstands

Beschluss: einstimmig bei Enthaltungen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 2

Beschluss:

 

Entsprechend den Empfehlungen des Rechnungsprüfungs- und des Kreisausschusses

 

Abstimmungsergebnis zu a): (29 Dafür, 1 Enthaltung, 0 Dagegen)

 

a) stellt der Kreistag den geprüften Jahresabschluss, wie von der Verwaltung vorgelegt,

    gemäß § 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO, fest, nimmt die geprüften Anlagen 

    zum Jahresabschluss zur Kenntnis und

 

Abstimmungsergebnis zu b): (29 Dafür, 1 Enthaltung, 0 Dagegen)

 

b) erteilt dem Landrat sowie den Kreisbeigeordneten gemäß § 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1  

    Satz 2 GemO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2010..


Gemäß den §§ 25 Abs.2 Ziffer 3 und 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Kreistag über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Landrats und der Kreisbeigeordneten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2010 sowie die Anlagen zum Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Stellungnahmen des Landrats geprüft. Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurden alle Belege und Unterlagen, die dem Jahresabschluss zugrunde liegen, zur Verfügung gestellt. Insbesondere lagen den Mitgliedern folgende Unterlagen vor:

 

- Jahresabschluss 2010 sowie die Anlagen zum Jahresabschluss

- Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Kreisverwaltung vom 25.05.2012

  einschließlich der Stellungnahme des Landrats gemäß § 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 4   

  GemO.

 

Diese Unterlagen lagen den Kreistagsmitgliedern ebenfalls vor. Der Rechnungsprüfungs-ausschuss hat über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der eigenen Prüfungshandlungen einen Prüfungsbericht zu erstellen (§ 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 2 GemO). Nach Stellungnahme des Landrats gibt der Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfungsbericht und die Stellungnahme des Landrats beim Kreistag ab (§§ 110 Abs. 3, § 113 Abs. 4 GemO). Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses ist der Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss spricht gegenüber dem  Kreisausschuss bzw. Kreistag die Empfehlung aus, den geprüften Jahresabschluss 2010, wie von der Verwaltung vorgelegt, festzustellen und dem Landrat sowie den Kreisbeigeordneten die Entlastung zu erteilen.

 

Da der 1. Kreisbeigeordnete, Herr Jürgen Conrad, nicht im Prüfungszeitraum den Landrat vertreten hat, führt er während dieses Tagesordnungspunktes den Vorsitz.

 

Herr Conrad übergab das Wort an den Leiter des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Rudi Agne (SPD). Herr Agne gab zunächst einen Überblick über die Ergebnisse des geprüften Jahresabschlusses 2010 und hob hervor, dass mit der Haushaltsverbesserung von rd. 2,1 Mio. Euro die Vorgabe der Aufsichtsbehörde, 500.000,- Euro im Ergebnishaushalt einzusparen, erfüllt worden sei. Weiterhin erklärte er, dass der Rechnungsprüfungsausschuss wieder eine risikoorientierte Prüfung vorgenommen habe und sprach die vorgenommenen Prüfungshandlungen an. Im Ergebnis habe die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt und der Ausschuss habe ihn nach Abschluss des Prüfungsverfahrens ermächtigt, dem Kreisausschuss bzw. dem Kreistag den vorliegenden Prüfungsbericht abzugeben. Weiterhin habe der Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, den Jahresabschluss festzustellen und dem Kreisvorstand die Entlastung zu erteilen.

 

Nachdem keine Fragen vorgebracht wurden, wurde über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung jeweils gesondert abgestimmt.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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