Sitzung: 04.07.2012 Kreistag
Beschluss: einstimmig bei Enthaltungen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 2
Vorlage: 0115/2012
Beschluss:
Entsprechend den Empfehlungen des
Abstimmungsergebnis zu a): (29 Dafür, 1 Enthaltung, 0 Dagegen)
a) stellt der Kreistag den
geprüften Jahresabschluss, wie von der Verwaltung vorgelegt,
gemäß § 57 LKO i.V.m. § 114
Abs. 1 Satz 1 GemO, fest, nimmt die geprüften Anlagen
zum Jahresabschluss zur
Kenntnis und
Abstimmungsergebnis zu b): (29 Dafür, 1 Enthaltung, 0 Dagegen)
b) erteilt dem Landrat sowie den Kreisbeigeordneten gemäß § 57 LKO i.V.m.
§ 114 Abs. 1
Satz 2 GemO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2010..
Gemäß den §§ 25 Abs.2 Ziffer 3 und 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Kreistag über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Landrats und der Kreisbeigeordneten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss
2010 sowie die Anlagen zum Jahresabschluss unter Berücksichtigung der
Feststellungen des
- Jahresabschluss 2010
sowie die Anlagen zum Jahresabschluss
- Prüfungsbericht
des
einschließlich der Stellungnahme des Landrats
gemäß § 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 4
GemO.
Diese Unterlagen lagen den Kreistagsmitgliedern ebenfalls vor. Der Rechnungsprüfungs-ausschuss hat über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der eigenen Prüfungshandlungen einen Prüfungsbericht zu erstellen (§ 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 2 GemO). Nach Stellungnahme des Landrats gibt der Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfungsbericht und die Stellungnahme des Landrats beim Kreistag ab (§§ 110 Abs. 3, § 113 Abs. 4 GemO). Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses ist der Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt.
Der
Da der 1. Kreisbeigeordnete, Herr Jürgen Conrad, nicht im Prüfungszeitraum den Landrat vertreten hat, führt er während dieses Tagesordnungspunktes den Vorsitz.
Herr Conrad übergab das Wort an den Leiter des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Rudi Agne (SPD). Herr Agne gab zunächst einen Überblick über die Ergebnisse des geprüften Jahresabschlusses 2010 und hob hervor, dass mit der Haushaltsverbesserung von rd. 2,1 Mio. Euro die Vorgabe der Aufsichtsbehörde, 500.000,- Euro im Ergebnishaushalt einzusparen, erfüllt worden sei. Weiterhin erklärte er, dass der Rechnungsprüfungsausschuss wieder eine risikoorientierte Prüfung vorgenommen habe und sprach die vorgenommenen Prüfungshandlungen an. Im Ergebnis habe die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt und der Ausschuss habe ihn nach Abschluss des Prüfungsverfahrens ermächtigt, dem Kreisausschuss bzw. dem Kreistag den vorliegenden Prüfungsbericht abzugeben. Weiterhin habe der Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, den Jahresabschluss festzustellen und dem Kreisvorstand die Entlastung zu erteilen.
Nachdem keine Fragen vorgebracht wurden, wurde über die
Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung jeweils gesondert
abgestimmt.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
- |
- |
- |