TOP Ö 3: Kindertagesstätten
hier: Entwicklung des Betreuungsbedarfs

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Zuständige Sachbearbeiter für die Bedarfsplanung der Kindertagesstätten, Herr André Mahler, stellte im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes den geänderten Betreuungsbedarf im Vergleich zu dem in der Jugendhilfeausschusssitzung vom 06.12.2016 vorgestellten und beschlossenen Kindertagesstättenbedarfsplan anhand einer Beamer-Präsentation vor. Getrennt nach Ganzzeitplätzen, Regelplätzen und Plätzen für unter 3-jährige Kinder erläuterte er, durch welche Maßnahmen die Änderungen umgesetzt4 wurden und welche Maßnahmen für die zukünftige Anpassung erforderlich seien. Im einfachsten Fall könne man die Gruppeneinteilung ändern, an der einen oder anderen Kindertagesstätte seien jedoch auch bauliche Veränderungen nötig, um den Bedarf decken zu können.

 

Für Kinder zwischen drei und sechs Jahren halte man -entsprechend dem Bedarf- insgesamt 2.011 Plätze vor. Dies sei eine Reduzierung um 12 Plätze, die in Kleinkindplätze (U 3-Plätze) umgewandelt wurden. Darüber hinaus wurden 30 weitere Kleinkindplätze geschaffen und die Kapazität damit auf 667 Plätze erweitert. Für die Ganzzeitbetreuung, stünden insgesamt 1.374 Plätze zur Verfügung, was einer Steigerung um 26 Plätze entspreche. Er gehe davon aus, dass auch in den kommenden Jahren weitere Ganzzeitplätze geschaffen werden müssen.

 

Anschließend ging er noch kurz auf die geplanten Änderungen der Bedarfsplanung, insbesondere der anstehenden Baumaßnahmen in Waldmohr, Schönenberg-Kübelberg, Matzenbach und Altenkirchen, ein.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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