TOP Ö 8: Vollzug des Haushaltsplanes 2010, hier: Haushaltsüberschreitungen

Beschluss: einstimmig bei Enthaltungen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt den in der Anlage 1.1 zum Rechenschaftsbericht aufgeführten Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 8.306.767,82 € zu.

 


Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2010 ergaben sich Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 8.396.609,83 €.

 

Diese entfallen komplett auf den Ergebnishaushalt / Finanzhaushalt. Im Investitionshaushalt sind keine Haushaltsüberschreitungen entstanden.

 

Die Haushaltsüberschreitungen des Ergebnishaushaltes / Finanzhaushaltes in Höhe von

insgesamt 8.396.609,83 € belaufen sich auf 9,17 % der lfd. Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit (91.553.771,43 €). Der Jahresfehlbetrag des Ergebnishaushaltes liegt mit 13.687.649,12 € um 2.143.091,88 € unter dem geplanten Jahresfehlbetrag von 15.830.741 €. Das bedeutet dass entsprechende Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen erzielt wurden um die Haushaltsüberschreitungen teilweise abzudecken.

 

Nach § 100 GemO i.V.m. § 57 LKO bedürfen überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung erheblich sind, der Zustimmung des Kreistages. Nach § 5 Absatz 3 Ziffer 2. der Hauptsatzung des Landkreises ist die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 100.000 € im jeweiligen Einzelfall dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung übertragen.

 

Demnach obliegt dem Kreistag die Beschlussfassung über die Haushaltsüberschreitungen in den Teilhaushalten: 21 Schule, ÖPNV und Sport (3.146.120,28 €), 40 Sozialhilfe, Haushalts-überwachung (1.963.913,05 €) und 42 Verwaltung und Soziale Dienste Jugendamt (2.764.710,84 €) sowie bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen ( 432.023,65 €).

 

Die Haushaltsüberschreitungen waren der den Kreistagsmitgliedern vorliegenden Liste sowie der Anlage 1.1 des ebenfalls vorliegenden Rechenschaftsberichts zu entnehmen. Der Vorsitzende erläuterte die vorgenannten Haushaltsüberschreitungen im Einzelnen. Er wies darauf hin, dass es sich dabei um jedoch Bruttobeträge handele. Bei Teilhaushalt 21 Schule, ÖPNV und Sport verzeichne man tatsächlich eine Verbesserung von rd. 382.000,- Euro und bei den Teilhaushalten 40 und 42 würden den Aufwendungen Mehrerträge gegenüberstehen, so dass die Nettobelastung hier geringer ausfalle. Ab dem Haushalt 2011 habe man bereits entsprechende Zweckbindungsvermerke berücksichtigt. Im Zusammenhang mit den Personal- und Versorgungsaufwendungen erklärte er schließlich, dass die zahlungswirksamen Personalaufwendungen um rd. 291.000,- Euro unterschritten wurden.

 

 

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

30

0

2