Sitzung: 04.07.2012 Kreistag
Beschluss: einstimmig bei Enthaltungen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 0121/2012/1
Beschluss:
Der Kreistag stimmt den in der Anlage 1.1 zum
Rechenschaftsbericht aufgeführten Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 8.306.767,82
€ zu.
Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2010 ergaben
sich Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 8.396.609,83 €.
Diese entfallen komplett auf den Ergebnishaushalt
/ Finanzhaushalt. Im Investitionshaushalt sind keine Haushaltsüberschreitungen
entstanden.
Die Haushaltsüberschreitungen des
Ergebnishaushaltes / Finanzhaushaltes in Höhe von
insgesamt 8.396.609,83 € belaufen sich auf 9,17 %
der lfd. Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit (91.553.771,43 €). Der
Jahresfehlbetrag des Ergebnishaushaltes liegt mit 13.687.649,12 € um 2.143.091,88
€ unter dem geplanten Jahresfehlbetrag von 15.830.741 €. Das bedeutet dass
entsprechende Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen erzielt wurden um die
Haushaltsüberschreitungen teilweise abzudecken.
Nach § 100 GemO i.V.m. § 57 LKO bedürfen überplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung erheblich sind,
der Zustimmung des Kreistages. Nach § 5 Absatz 3 Ziffer 2. der Hauptsatzung des
Landkreises ist die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen und
Auszahlungen bis zu 100.000 € im jeweiligen Einzelfall dem Kreisausschuss zur
Beschlussfassung übertragen.
Demnach obliegt dem Kreistag die Beschlussfassung über die
Haushaltsüberschreitungen in den Teilhaushalten: 21 Schule, ÖPNV und Sport
(3.146.120,28 €), 40 Sozialhilfe, Haushalts-überwachung (1.963.913,05 €) und 42
Verwaltung und Soziale Dienste Jugendamt (2.764.710,84 €) sowie bei den
Personal- und Versorgungsaufwendungen ( 432.023,65 €).
Die Haushaltsüberschreitungen waren der den Kreistagsmitgliedern vorliegenden
Liste sowie der Anlage 1.1 des ebenfalls vorliegenden Rechenschaftsberichts zu
entnehmen. Der Vorsitzende erläuterte die vorgenannten
Haushaltsüberschreitungen im Einzelnen. Er wies darauf hin, dass es sich dabei
um jedoch Bruttobeträge handele. Bei Teilhaushalt 21 Schule, ÖPNV und Sport verzeichne
man tatsächlich eine Verbesserung von rd. 382.000,- Euro und bei den
Teilhaushalten 40 und 42 würden den Aufwendungen Mehrerträge gegenüberstehen,
so dass die Nettobelastung hier geringer ausfalle. Ab dem Haushalt 2011 habe
man bereits entsprechende Zweckbindungsvermerke berücksichtigt. Im Zusammenhang
mit den Personal- und Versorgungsaufwendungen erklärte er schließlich, dass die
zahlungswirksamen Personalaufwendungen um rd. 291.000,- Euro unterschritten wurden.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
30 |
0 |
2 |