TOP Ö 5.2: Glasabtrennung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt, die Leistungen zum Gewerk Glasabtrennung (F90-Verglasung), Schreinerei Schmidt, Bockhofstraße 43, 66909 Herschweiler-Pettersheim zu der Bruttoangebotssumme von 32.935,63 Euro (Anteil des Landkreises: 13.174,25Euro) zu vergeben.

 


Anzahl der Firmen, die ein Leistungsverzeichnis erhielten:                                                 7

Anzahl der Firmen, die ein Angebot abgegeben haben:                                                     3

 

Die rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung (§ 16c VOB/A) und Wertung (§ 16d VOB/ A) der Angebote ergab folgende Bieterreihenfolge:

 

 

 

Bieter

Brutto-Angebotssumme

 

 

1. Schreinerei Schmidt, Herschweiler-Pettersheim

32.935,63 €

2. Schreinerei Blinn, Pfeffelbach

47.600,00 €

3. Schreinerei Bernd, Nanzdietschweiler

51.527,00 €

 

Vergleich der Auftragssummen mit den in der Kostenberechnung kalkulierten Baukosten:

 

 

Kostenberechnung

-brutto-

Auftragssumme

-brutto-

 

 

 

5.2) Glasabtrennung (F90-Verglasung)

23.205,00 €

32.935,63 €

 

 

 

Vergabesumme über der Kostenberechnung

                     9.730,63

 

 

Das Angebot des günstigsten Bieters liegt um 9.730,63 Euro über den dafür kalkulierten Baukosten.

 

Die Angebotspreise sind auskömmlich und marktüblich kalkuliert.

 

Die Haushaltsmittel stehen bei Buchungsstelle 11412.5231-114 im Ergebnishaushalt bereit. Die behördliche Genehmigung und Zustimmung zum Baubeginn wurde seitens der ADD erteilt. Es wird eine Landeszuwendung aus dem Investitionsstock in Höhe von 60% der Gesamtbaukosten erwartet.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Vergabe der Arbeiten zur geprüften Bruttoangebotssumme von 32.935,63 € an die günstigste Bieterin, Schreinerei Schmidt, Bockhofstraße 43, 66909 Herschweiler-Pettersheim zu vergeben.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

9

0

0