TOP Ö 5: Dienstgebäude der Kreisverwaltung Kusel
hier: Vergabe der Arbeiten/Leistungen zur Brandschutzertüchtigung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Das Dienstgebäude gehört entsprechend der Landesbauordnung zu den Gebäuden besonderer Art und Nutzung. An ein Gebäude besonderer Art und Nutzung können im Rahmen einer Baugenehmigung Anforderungen an Brandschutzeinrichtungen und Brandschutzvorkehrungen gestellt werden, was bislang aber nicht geschehen ist.

Im Zuge einer Überprüfung des Verwaltungsgebäudes wurden erhebliche Defizite im Bereich des Hochbaus jedoch auch im Bereich der Alarmierung bzgl. des Brandschutzes festgestellt. Diese müssen umgehend behoben werden.

 

In den Gebäuden A und C muss umgehend  je ein zweiter Rettungsweg im Bereich der Stichflure geschaffen werden. Die Schwingflügel auf der Giebelseite (Richtung Kuselbach) werden durch Dreh-Kippfenster ersetzt.

Der Zugang zum Dachraum muss  durch eine Bodentreppe mit Brandschutzanforderung F30 von unten und oben ersetzt werden und im Gebäudeteil C wird das linke Treppenhaus mittels F90-Verglasung vom Flur getrennt.

In den Gebäuden D und E werden die Räume des Dachgeschosses gegen den Treppenraum durch raumabschließende Wände F90A gem. DIN 4102 einschl. T30 RS –Türen abgeschottet.

Zudem muss der  Zugang zum Keller im Gebäudeteil C im Bereich des Treppenantritts feuerbeständig abgetrennt werden.

 

Die Beauftragung zur Installation einer Hausalarmanlage ist bereits erfolgt und befindet sich in der Umsetzung.

                            

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                Gebäudeübersicht

 

 

Entsprechend der Planungen des Architekturbüros Köhler, Jung und Wagner fand 2016 eine öffentliche Ausschreibung statt. Die oben genannten Leistungen blieben bei der öffentlichen Ausschreibung ergebnislos. Es wurde eine weitere Unterteilung der Gewerke vorgenommen.

 

Die beschränkte Ausschreibung brachte nun folgendes Ergebnis:

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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