Das Dienstgebäude gehört entsprechend der
Landesbauordnung zu den Gebäuden besonderer Art und Nutzung. An ein Gebäude
besonderer Art und Nutzung können im Rahmen einer Baugenehmigung Anforderungen
an Brandschutzeinrichtungen und Brandschutzvorkehrungen gestellt werden, was
bislang aber nicht geschehen ist.
Im Zuge einer
Überprüfung des Verwaltungsgebäudes wurden erhebliche Defizite im Bereich des
Hochbaus jedoch auch im Bereich der Alarmierung bzgl. des Brandschutzes festgestellt.
Diese müssen umgehend behoben werden.
In den Gebäuden A und C muss umgehend je ein zweiter Rettungsweg im Bereich der
Stichflure geschaffen werden. Die Schwingflügel auf der Giebelseite (Richtung
Kuselbach) werden durch Dreh-Kippfenster ersetzt.
Der Zugang zum Dachraum muss durch eine Bodentreppe mit
Brandschutzanforderung F30 von unten und oben ersetzt werden und im Gebäudeteil
C wird das linke Treppenhaus mittels F90-Verglasung vom Flur getrennt.
In den Gebäuden D und E werden die Räume des
Dachgeschosses gegen den Treppenraum durch raumabschließende Wände F90A gem.
DIN 4102 einschl. T30 RS –Türen abgeschottet.
Zudem muss der Zugang zum Keller im Gebäudeteil C im Bereich
des Treppenantritts feuerbeständig abgetrennt werden.
Die Beauftragung zur Installation einer Hausalarmanlage ist bereits
erfolgt und befindet sich in der Umsetzung.
Gebäudeübersicht
Entsprechend der Planungen des Architekturbüros Köhler, Jung und Wagner
fand 2016 eine öffentliche Ausschreibung statt. Die oben genannten Leistungen
blieben bei der öffentlichen Ausschreibung ergebnislos. Es wurde eine weitere
Unterteilung der Gewerke vorgenommen.
Die beschränkte Ausschreibung brachte nun folgendes Ergebnis:
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
- |
- |
- |