TOP Ö 1: Einführung der Biotonne im Landkreis Kusel zum 01.01.2019
hier: Entsorgungskonzept für Restmüll und Bioabfälle

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Nach § 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind überlassungspflichtige Bioabfälle grundsätzlich getrennt zu sammeln. Der Landkreis beabsichtigt, die noch ausstehende getrennte Erfassung von Küchenabfällen zum 01.01.2019 einzuführen.

 

Um ein auf die regionalen Gegebenheiten angepasstes Erfassungssystem zu etablieren, wurden im Rahmen der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes bzw. der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes bereits verschiedene Möglichkeiten der Biogutsammlung geprüft. Aufbauend auf den Analyseergebnissen sprach sich der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss letztlich dafür aus, jedem Haushalt eine Biotonne zur Verfügung zu stellen.

 

Auf Basis der Vorgaben des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss erarbeitete die Verwaltung in Zusammenarbeit mit TIM CONSULT, Mannheim, ein Konzept zur Entsorgung der Rest- und Bioabfälle ab dem 01.01.2019.

 

Der Inhalt des Konzeptes wird in der Sitzung von einem Vertreter des Beratungs-unternehmens vorgestellt.

 

Der Vorsitzende führte zu Beginn der Beratung an, dass das bisherige Abfuhrsystem bis Ende 2018 bestehen bleibt und die Biotonne erst ab dem 01.01.2019 eingeführt werde. Entsprechend dem Beschluss des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses vom 14.07.2016 sollte das zukünftige Konzept hinsichtlich der Sammellogistik - Behältergröße und Abfuhrrhythmus - bei Bio- und Restabfällen möglichst einfach gestaltet und bei der Biotonne ein möglichst hoher Anschlussgrad erreicht werden.


Das entsprechend dieser Vorgabe von der Verwaltung und dem hierfür beauftragten Beratungsunternehmen TIM Consult  entwickelte Konzept wurde in der Sitzung von Dr. Wißkirchen anhand einer Powerpointpräsentation vorgestellt.

 

Bevor Dr. Wißkirchen die Konzeption im Detail erläuterte, wies der Vorsitzende darauf hin, dass in dieser Sitzung noch kein abschließender Beschluss gefasst werden sollte. Die Sitzung diene in erster Linie der Information und solle den Ausschussmitgliedern Gelegenheit geben, sich im Nachgang weiter mit dem Thema zu befassen bzw. der Verwaltung eigene Änderungs- oder Ergänzungswünsche mitzuteilen.

 

Eine abschließende Beschlussempfehlung gegenüber den übrigen Gremien könnte der Ausschuss in einer weiteren Sitzung im Sommer diesen Jahres aussprechen. Bis dahin werde die Verwaltung das vorgestellte Konzept konkretisieren und versuchen, die mit der Einführung der Biotonne verbundenen  Kosten zu ermitteln. Darüber hinaus werde die Verwaltung prüfen, ob eine mögliche Erweiterung der Ablagerungsflächen auf der Deponie Schneeweiderhof zu einer Entlastung der Gebührenzahler führen könnte.

 

 

Der Vorsitzende ergänzte die Ausführungen von Dr. Wißkirchen und beantwortete einige Fragen der Ausschussmitglieder. Dabei ging er insbesondere auf folgende Punkte ein:

 

 

1.    Befreiungsmöglichkeiten für Eigenkompostierer

 

Der Vorsitzende erklärte, dass Eigenkompostierer auf Antrag von der Stellung der Biotonne befreit werden können. Diese Möglichkeit sollte jedoch durch Vorgabe strenger Voraussetzungen möglichst stark eingeschränkt werden.

 

2.    Größe und Anzahl der Biotonnen


Nach dem vorliegenden Konzept könnten die Bürger Größe und Anzahl  der zur Verfügung gestellten Biotonnen frei wählen. 60 l, 120 l und 240 l Behälter ständen hierbei zur Auswahl.  Auch wenn nach den bisherigen Verhältnissen der kleinste 60 l-Behälter für einen Einpersonenhaushalt bereits relativ groß sei, sollte dieses Mindestvolumen aus Vereinfachungs- und damit auch aus Kostengründen nicht weiter reduziert werden.

Biotonnen sollten grundsätzlich nicht mit Filterdeckeln ausgestattet werden. Dieser spezielle Deckel zur Reduzierung von möglichen Gerüchen könnte jedoch auf Antrag gegen eine gesonderte Gebühr erworben werden, wobei er davon ausging, dass dieser ca. 40.- € kosten werde. Der darin enthaltene Filtereinsatz müsse danach etwa alle zwei Jahre vom Bürger selbst ausgetauscht werden. Die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten schätzte er auf ca. 10.- €.

Da die Bürger noch keinerlei Erfahrung mit der Biotonne hätten, sollte der erste Gefäßtausch innerhalb einer bestimmten Frist nach Stellung der Behälter gebührenfrei sein. Darüber hinaus sei geplant, die Bürger vor der Aufstellung der Biotonne zu befragen, welches Behältervolumen sie wünschen und ob sie einen optional angebotenen Filterdeckel erwerben möchten.

3.    Restmüll

 

Bei der Restmülltonne blieben alle satzungsbedingten Tauschvorgänge, wie sie z.B. bei Zu- oder Auszügen erforderlich werden, gebührenfrei. Sei der Behältertausch dagegen erforderlich, weil beispielsweise ein Bürger ein Mehrvolumen beantragt hat, sollte dieser Tauschvorgang gebührenpflichtig sein.

 

 

Abschließend sicherte der Vorsitzende den Ausschussmitgliedern zu, ihnen die von Herrn Dr. Wißkirchen vorgetragene Präsentation zur Verfügung zu stellen.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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