Sitzung: 08.03.2017 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0684/2017/1
Beschluss:
Der Kreisausschuss
empfiehlt dem Kreistag den probeweisen Beitritt zur „Rahmenvereinbarung zur
Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen
Kostenerstattung nach § 2264 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit §§ 1, 1a
Asylbewerberleistungsgesetz in Rheinland-Pfalz“ (Anlage 1) zur Einführung der
elektronischen Gesundheitskarte für Leistungsberechtigte nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz im Landkreis Kusel zum 01.07.2017 zu beschließen. Die
Teilnahme ist zunächst auf ein Jahr begrenzt.
Das Land
Rheinland-Pfalz hat eine Rahmenvereinbarung zur Übernahme der
Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung
nach § 264 Abs. 1 SGB V i. V. m. §§ 1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz in
Rheinland-Pfalz (Anlage 1) abgeschlossen. Ziel ist es, den Asylsuchenden den
Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung zu erleichtern und gleichzeitig
die Kommunen von Verwaltungsaufgaben zu entlasten.
Bislang haben zwei
rheinland-pfälzische Städte die elektronische Gesundheitskarte eingeführt.
Begleitet vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Rheinland-Pfalz wurde auf Basis des Rechnungsergebnisses 2015 eine
Modellberechnung für den Landkreis Kusel erstellt, wonach Einsparungen der
eigenen Verwaltungskosten zu erwarten sind und Mehrkosten für die Verwaltungskostenerstattung
für die Krankenkasse voraussichtlich durch Einsparungen bei den
Leistungsausgaben kompensiert werden können. Die Modellrechnung ist der
Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt (Anlage 2).
Weiterhin hat die
Verwaltung mit der für den Landkreis Kusel zuständigen Krankenkasse, der DAK
Gesundheit, Gespräche zur Einführung und
Umsetzung einer elektronischen Gesundheitskarte geführt. U.a. verzichtet die
DAK Gesundheit auf die monatliche Abschlagszahlung von 200 Euro je
Leistungsberechtigten und installiert einen Ansprechpartner vor Ort, um
Anmeldungen selbst durchzuführen. Zwar kann auch die Gültigkeitsdauer der
Gesundheitskarte verkürzt werden, jedoch ist eine Sperrung nach wie vor nicht
möglich.
Daneben gibt es
einige weitere Unwägbarkeiten, die aufgrund der Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte zu Mehrkosten führen könnten. Gleichwohl schlägt die
Verwaltung vor, die elektronische Gesundheitskarte für Leistungsberechtigte
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zum 01.07.2017 probeweise für ein Jahr
einzuführen. Denn es gilt, auch im Interesse des Landes und der
Gebietskörperschaften, erst einmal festzustellen, ob und ggf. in welchem Umfang
es ein Risiko gibt.
Der Vorsitzende
erläuterte zunächst das bisherige System zur gesundheitlichen Versorgung von
Asylsuchenden und ging anschließend auf die Veränderungen ein, die mit der
Einführung der Gesundheitskarte verbunden seien. Für die besonders
schwerwiegenden und damit auch kostenintensiven Fälle erhalte der Landkreis
nach wie vor eine 85 %-ige Kostenerstattung durch das Land.
Herr Hans Harth
(FWG) fragte nach der Möglichkeit die Karte zu sperren, falls diese
offensichtlich missbraucht werde und dem Landkreis dadurch hohe Kosten
entstünden.
Auch Herr Dr.
Wolfgang Frey (Bündnis 90/Die Grünen) fragte nach den Mehrkosten, die durch die
Einführung der Karte entstehen könnten.
Herr Otto Rubly
(CDU) fragte woher die Ärzte wissen, ob der Inhaber der Karte auch der
Leistungsberechtigte sei?
Der Vorsitzende
antwortete, dass ein Sperren der Gesundheitskarte im Gegensatz zu einer
Kreditkarte nicht möglich sei. Man wolle die Testphase auf ein Jahr befristen
und habe zusätzlich vereinbart dass die Gültigkeitsdauer der Karten zunächst
auf ein halbes Jahr begrenzt, und anschließend gegebenenfalls um weitere sechs
Monate verlängert, werde. Ein weiterer Vorteil sei, dass sowohl die Arztpraxen
als auch die Mitarbeiter der Verwaltung den größten Teil ihrer Kundschaft
kennen und anhand des Bildes auf der Gesundheitskarte auch die Identität
zuordnen können.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
9 |
0 |
0 |