TOP Ö 2.2: Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag den probeweisen Beitritt zur „Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 2264 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit §§ 1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz in Rheinland-Pfalz“ (Anlage 1) zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Landkreis Kusel zum 01.07.2017 zu beschließen. Die Teilnahme ist zunächst auf ein Jahr begrenzt.


Das Land Rheinland-Pfalz hat eine Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Abs. 1 SGB V i. V. m. §§ 1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz in Rheinland-Pfalz (Anlage 1) abgeschlossen. Ziel ist es, den Asylsuchenden den Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung zu erleichtern und gleichzeitig die Kommunen von Verwaltungsaufgaben zu entlasten.

 

Bislang haben zwei rheinland-pfälzische Städte die elektronische Gesundheitskarte eingeführt. Begleitet vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz wurde auf Basis des Rechnungsergebnisses 2015 eine Modellberechnung für den Landkreis Kusel erstellt, wonach Einsparungen der eigenen Verwaltungskosten zu erwarten sind und Mehrkosten für die Verwaltungskostenerstattung für die Krankenkasse voraussichtlich durch Einsparungen bei den Leistungsausgaben kompensiert werden können. Die Modellrechnung ist der Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt (Anlage 2).

 

Weiterhin hat die Verwaltung mit der für den Landkreis Kusel zuständigen Krankenkasse, der DAK Gesundheit, Gespräche  zur Einführung und Umsetzung einer elektronischen Gesundheitskarte geführt. U.a. verzichtet die DAK Gesundheit auf die monatliche Abschlagszahlung von 200 Euro je Leistungsberechtigten und installiert einen Ansprechpartner vor Ort, um Anmeldungen selbst durchzuführen. Zwar kann auch die Gültigkeitsdauer der Gesundheitskarte verkürzt werden, jedoch ist eine Sperrung nach wie vor nicht möglich.

 

Daneben gibt es einige weitere Unwägbarkeiten, die aufgrund der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zu Mehrkosten führen könnten. Gleichwohl schlägt die Verwaltung vor, die elektronische Gesundheitskarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zum 01.07.2017 probeweise für ein Jahr einzuführen. Denn es gilt, auch im Interesse des Landes und der Gebietskörperschaften, erst einmal festzustellen, ob und ggf. in welchem Umfang es ein Risiko gibt.

 

Der Vorsitzende erläuterte zunächst das bisherige System zur gesundheitlichen Versorgung von Asylsuchenden und ging anschließend auf die Veränderungen ein, die mit der Einführung der Gesundheitskarte verbunden seien. Für die besonders schwerwiegenden und damit auch kostenintensiven Fälle erhalte der Landkreis nach wie vor eine 85 %-ige Kostenerstattung durch das Land.

 

Herr Hans Harth (FWG) fragte nach der Möglichkeit die Karte zu sperren, falls diese offensichtlich missbraucht werde und dem Landkreis dadurch hohe Kosten entstünden.

 

Auch Herr Dr. Wolfgang Frey (Bündnis 90/Die Grünen) fragte nach den Mehrkosten, die durch die Einführung der Karte entstehen könnten.

 

Herr Otto Rubly (CDU) fragte woher die Ärzte wissen, ob der Inhaber der Karte auch der Leistungsberechtigte sei?

 

Der Vorsitzende antwortete, dass ein Sperren der Gesundheitskarte im Gegensatz zu einer Kreditkarte nicht möglich sei. Man wolle die Testphase auf ein Jahr befristen und habe zusätzlich vereinbart dass die Gültigkeitsdauer der Karten zunächst auf ein halbes Jahr begrenzt, und anschließend gegebenenfalls um weitere sechs Monate verlängert, werde. Ein weiterer Vorteil sei, dass sowohl die Arztpraxen als auch die Mitarbeiter der Verwaltung den größten Teil ihrer Kundschaft kennen und anhand des Bildes auf der Gesundheitskarte auch die Identität zuordnen können.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

9

0

0