Sitzung: 25.01.2017 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0671/2017
Beschluss:
Der Kreisausschuss
beschließt
a)
die
Integrationspauschale wie folgt zu verteilen:
Landkreis Kusel (Kreisanteil I + II): 1.168.392,35
€
Verbands- und Ortsgemeinden (Weiterleitungsbetrag I): 506.722,13 €.
b)
die
Verteilung der Mittel auf die Verbands- und Ortsgemeinden (Weiterleitungsbetrag
I), auf Grundlage der im gesamten Jahr 2016 -monatliche Betrachtung- in der
jeweiligen Gemeinde wohnhaften Flüchtlinge, die im Leistungsbezug nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz bzw. SGB II / SGBXII waren.
Nach dem
Bundesgesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur
weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen wird den Ländern für die Jahre
2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Mrd. € zur
Verfügung gestellt. Auf Rheinland-Pfalz entfallen 96 Mio. € jährlich. Gemäß §
3a Abs. 1 Satz 1 Landesaufnahmegesetzes vom 28.12.2016 erhalten die Kommunen im
Haushaltsjahr 2016 einen Betrag von 96 Mio. €. Die Mittel der
Integrationspauschale der Jahre 2017 und 2018 (je 96 Mio. €) sollen
ausschließlich beim Land verbleiben.
Diese einmalige
Zahlung in 2016 an die Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe von insgesamt
96 Mio. Euro dient zur Entlastung aller kommunalen Ebenen bei den
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Integration von Asylbegehrenden,
Asylberechtigten und Flüchtlingen. Der Landkreis Kusel hat im Jahr 2016 eine
Zuweisung in Höhe von 1.675.114,48 € erhalten.
Nach der Empfehlung
des Ministeriums des Innern und für Sport vom 30.11.2016 können die Landkreise
vorab höchsten 50% des Gesamtkreisbeitrages beanspruchen.
Die Personal- und
Sachkosten sowie die Hilfen nach dem Asylbewerberleitungs-gesetz und anderen
Sozialleistungsgesetzen werden im Kreis Kusel ausschließlich vom Landkreis
getragen. Die Delegationssatzung zur Übertragung dieser Aufgaben an die
Verbandsgemeinden wurde zum 01. Januar 2005 im Zusammenhang mit der
Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe aufgehoben. Deshalb sollen
bis zur maximal zulässigen Höhe vorab die Hälfte der vom Land gewährten Mittel
dem Kreishaushalt zufließen (837.557,24 € = Kreisanteil I). Der danach
verbleibende Betrag wird weiter aufgeteilt. Zunächst wird durch Anwendung des
Kreisumlagehebe-satzes 2016 (39,5%) ein weiterer Anteil zugunsten des
Landkreises errechnet (330.835,11 €, Kreisanteil II). Der Gesamtanteil des Landkreises
beträgt somit 1.168.392,35 €.
Die restlichen
Mittel (Weiterleitungsbetrag I) in Höhe von 506.722,13 € werden an die
Verbandsgemeinden verteilt. Die Verbandsgemeinden selbst erhalten einen
Teilbetrag des Weiterleitungsbetrages I, der sich durch die Anwendung des
Verbandsgemeindeumlagesatzes ergibt. Der danach verbleibende Restbetrag
(Weiterleitungsbetrag II) wird auf die einzelnen Ortsgemeinden aufgeteilt.
Der Vorsitzende
ergänzte, dass er durch ein Gespräch mit Herrn Hans Schlemmer (FWG), auf einen
anderen Verteilungsmaßstab für den Weiterleitungsbetrag I aufmerksam wurde.
Die Verteilung der
506.722,13 € auf die Verbandsgemeinden, solle demnach auf Grundlage der im
gesamten Jahr 2016 -monatliche Betrachtung- in den jeweiligen Verbandsgemeinden
wohnhaften Flüchtlingen erfolgen, die im Leistungsbezug nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz bzw. SGB II / SGBXII waren. Für die spätere
Verteilung auf die Ortsgemeinden, solle der gleiche Maßstab angenommen werden.
Herr Hans Schlemmer
(FWG) ergänzte, dass die FWG-Fraktion diese Verteilung gerechter finde, als die
ursprüngliche Stichtagsbetrachtung zum 30.06.2016.
Zu bedenken gab
Herr Dr. Wolfgang Frey (Bündnis 90/Die Grünen), dass es nicht gerecht sei, dass
das Land beabsichtige für die kommenden beiden Jahre die Mittel komplett
einzubehalten.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
9 |
0 |
0 |