TOP Ö 6.2: Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses beschließt der Kreistag, dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 zuzustimmen.

 


Aufgrund des § 15 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05. Oktober 1999 (GVBl. S. 373) und des § 11 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Jobcenter Landkreis Kusel“ soll für das Jahr 2017 folgender Wirtschaftsplan beschlossen werden:

 

 

  1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Jobcenter Landkreis Kusel“ für das Wirtschaftsjahr 2017 wird

 

im Erfolgsplan

 

                        in den Erträgen auf                                                                29.582.453,78€

 

                        in den Aufwendungen auf                                                      29.582.453,78€

 

 

im Vermögensplan

 

                        als Finanzierungsmittel                                                                   5.000,00 €

 

                        als Finanzierungsbedarf                                                                 5.000,00 €

 

festgesetzt.

 

 

  1. Es werden festgesetzt

 

a.            der Gesamtbetrag der Kredite auf                                                        0,00 €

b.            der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                  0,00 €

c.            der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                3.500.000,00 €

 

Der Wirtschaftsplan mit Anlagen ist beigefügt.

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Jobcenter für das Wirtschaftsjahr 2017 lag den Mitgliedern des Kreistages vor.

 

Der Vorsitzende erläuterte den Wirtschaftsplan und ging dabei insbesondere auf die im Wirtschaftsjahr 2017 geplanten Maßnahmen ein.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

34

0

0