Sitzung: 14.12.2016 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 0651/2016/1
Beschluss:
Entsprechend der
Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag den Kreisumlagehebesatz
·
für das
Jahr 2017 um 1,5% auf 41% und
·
für das
Jahr 2019 um weitere 2% auf 43%
anzuheben.
Für die Jahre 2020
und 2021 besteht der Landkreis Kusel darauf, dass die ADD keine weiteren
Kreisumlageerhöhungen fordert.
Sollten Bundesmittel
für Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis nicht unmittelbar oder durch eine
entsprechende gesetzliche Regelung der Länder an die Landkreise, sondern an die
nachgeordneten Gemeinden ausgezahlt werden, sind diese zusätzlich zum
jeweiligen Zeitpunkt abzuschöpfen.
Im Rahmen der
Haushaltsgenehmigung 2016 erwartet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Trier (ADD), in Anbetracht der erheblichen Jahresfehlbeträge im Ergebnis- und
Finanzhaushalt sowie der hohen Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (rd.188
Mio. € zum 31.12.2016) und der damit einhergehenden bilanziellen Überschuldung
von mehr als 130 Mio. € zum 31.12.2016, dass der Landkreis Kusel im
Haushaltsjahr 2017 deutlich unter dem eingeplanten Jahresfehlbetrag des
Ergebnishaushaltes bleibt und die Neuaufnahme von Krediten zur
Liquiditätssicherung reduzieren wird. Aufsichtsbehördlich werden für das
Haushaltsjahr 2017 weitreichende, strukturelle und nachhaltige
Fehlbetragsreduzierungen sowie eine Reduzierung der Neuaufnahme von
Liquiditätskrediten erwartet. Diesbezüglich erbittet die ADD um die Vorlage
eines Konzeptes, in dem ausführlich dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen die
Organe des Landkreises dieses Ziel erreichen werden.
Bei Gesprächen mit
Vertretern der ADD wurde an den Landkreis herangetragen, dass eine
Kreisumlageerhöhung auf mindestens den Landesdurchschnitt von 43,6% geboten
sei. Um den kreisangehörigen Gemeinden diese erhebliche Mehrbelastung nicht in
einem Haushaltsjahr zuzumuten, wurde eine stufenweise Anpassung des Hebesatzes
mit der Forderung vereinbart, dass die ADD für 2020 und 2021 von weiteren
Erhöhungsanforderungen absieht.
Die ADD wird sich
darauf einlassen, dass der Kreisumlagesatz in 2017 um 1,5% auf 41% erhöht wird,
keine Erhöhung im Jahr 2018 stattfindet und eine weitere Anpassung von 2% auf
43% in 2019 vorgenommen wird.
Die ADD hat dieses
Vorgehen in einem gesonderten Schreiben ausdrücklich gebilligt.
Sie hat allerdings
darauf hingewiesen, dass etwaige zusätzlichen Bundesmittel für Aufgabenwahrnehmungen
durch den Landkreis, die jedoch vom Bund an die kreisangehörigen Gemeinden
ausgezahlt werden, unabhängig von den jetzt geplanten Kreisumlageerhöhungen
vollständig abzuschöpfen sind. Ab dem Jahr 2017 erhalten die kreisangehörigen
Kommunen im Landkreis zusätzliche Umsatzsteueranteile, die eigentlich nach der
Auslegung der Bundesgesetze dem Landkreis, als Träger der Sozialhilfe, zustehen
würden. Sollte das Land Rheinland-Pfalz diese „Fehlleitung“ der
Umsatzsteueranteile nicht durch Landesgesetz korrigieren, müsste der
Kreisumlagehebesatz 2017 um einen „Zuschlag“ aufgestockt werden, um diese
Mehreinnahmen der kreisangehörigen Kommunen zu 100% abzuschöpfen. Auch diese
Maßnahme wird von der ADD zur weiteren Konsolidierung des Kreishaushaltes
erwartet. Bereits im Haushaltsjahr 2016 hatte die ADD kritisiert, dass wir
diese Abschöpfung nicht vorgenommen haben, aber von einer formellen
Beanstandung abgesehen.
Der Vorsitzende sagte, dass die Erhöhung der Kreisumlage die schwierige
Finanzsituation der Orts- und Verbandsgemeinden weiter verschlechtere, aber, in
Anbetracht drohender kommunalaufsichtlicher Konsequenzen zu Ungunsten des
Landkreises, notwendig sei. Bereits bei der letzten Erhöhung des
Kreisumlagehebesatzes im Jahr 2013 von 38 auf 39,5 % wurde durch die Aufsichts-
und Dienstleistungsdirektion (ADD) als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde
zugesichert, bis einschließlich 2016 keine weitere Erhöhung vornehmen zu
müssen. Zu einem ähnlichen Kompromiss sei die ADD auch für die Jahre 2017 bis
2021 bereit. Bei einer Erhöhung von 1,5 % im Jahr 2017 und dann weiteren 2 % im
Jahr 2019 sicherte die Aufsichtsbehörde zu, in den Jahren 2020 und 2021 keine
weitere Erhöhung zu fordern. Meinungsverschiedenheiten habe es, bei der
einstimmigen Beschlussempfehlung des Kreisausschusses, um die Frage gegeben, ob
der Kreistag beschließen könne über die laufende Legislaturperiode hinaus, also
für die Jahre 2020 und 2021, keine Erhöhung des Hebesatzes vorzunehmen.
Von der aktuellen Umlageerhöhung ausgenommen seien Bundesmittel, die
zukünftig über das Land an die Gemeinden weitergeleitet werden, aber
ausdrücklich für den Landkreis gedacht seien.
Bei den geplanten Ausbaumaßnahmen zur Verbesserung der
Breitbandversorgung könne er sich vorstellen, dass sich der Landkreis an den
Kosten beteilige und die Gemeinden auf diesem Wege zu unterstützen.
Schließlich ging der Vorsitzende noch auf die Wertigkeit eines
Kreisumlageprozentpunktes ein, die sich unter anderem durch Förderung der
Gewerbebetriebe und der Schaffung von Gewerbegebieten, stetig erhöht habe.
Herr Xaver Jung (CDU) sagte, dass er in Anbetracht der vielen Pendler,
die außerhalb des Landkreises arbeiten, nicht so optimistisch sei, mittels
Wirtschaftsförderung eine erhebliche Verbesserung des Haushaltes
herbeizuführen. Für viel wichtiger halte er, dass das Land die vom Bund für die
Kommunen vorgesehenen Mittel auch vollständig weiterleite. Von einer Milliarde
Euro, die der Bund in 2016 an die Länder weitergab, habe das Land
Rheinland-Pfalz seinen Anteil gemäß dem Königsteiner Schlüssel erhalten. Das
Land wiederum müsste das Geld entsprechend der Einwohnerzahlen an die kreisfreien
Städte und Landkreise weiterreichen. Rund 850.000 Euro hätten so dem Landkreis
Kusel zugestanden, angekommen seien tatsächlich weniger als 200.000 Euro. Da
der Bund im kommenden Jahr sogar 2,5 Mrd. Euro zur Verfügung stelle, forderte
er darauf hinzuwirken, dass die Landesregierung die Mittel vollständig an die
Kommunen weiterleite.
Herr Peter Jakob (FDP) verdeutlichte die Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes
am Beispiel der Stadt Lauterecken. Ab dem Jahr 2017 bestehe eine Mehrbelastung
in Höhe von 30.000 Euro und ab dem Jahr 2019 von gar 70.000 Euro. Da die Stadt
das Geld nicht habe, gäbe es lediglich zwei Möglichkeiten um die zusätzliche
Belastung zu finanzieren. Entweder die Stadt mache weitere Schulden, oder
beschließe die Erhöhung von Grund- und Gewerbesteuer. Weil letzteres
widersprüchlich zu der besagten Wirtschaftsförderung sei, werde er der Erhöhung
des Kreisumlagehebesatzes nicht zustimmen.
Der Fraktionsvorsitzende der FWG-Fraktion, Herr Helge Schwab, ging
zunächst auf die Finanzsituation des Landkreises ein. Das negative Eigenkapital
sei im Jahr 2015 um 7,4 Mio. Euro auf rund 111 Mio. Euro angestiegen. Im
Vergleich zum Vorjahr entspreche das einer Verschlechterung von 700.000 Euro.
Die geplante Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes um 1,5 % im Jahr 2017
verbessere die Bilanz des Landkreises nur geringfügig (900.000 Euro),
verschlechtere jedoch die Leistungsfähigkeit der Gemeinden weiter. Er verglich
die Erträge aus der Umlageerhöhung mit dem Fehlbetrag, der im Jahr 2015 alleine
im Bereich der sozialen Sicherung entstand (23,3 Mio. Euro). Unabhängig von der
Erhöhung der Kreisumlage, die er als alternativlos bezeichnete, sehe er kaum
Möglichkeiten ohne zusätzliche Finanzhilfen aus Berlin und Mainz, die
Fehlbeträge des Landkreises zu reduzieren. Seine Fraktion sehe den Fehler weder
beim Landkreis noch den Kommunen und werde der Erhöhung des
Kreisumlagehebesatzes zustimmen.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Herr Matthias Bachmann, sagte
zunächst, dass die ADD bereits in der Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2016
darauf hingewiesen habe, dass der Landkreis nicht nur sparen, sondern auch
seine Einnahmesituation verbessern müsse. Insofern sei die Forderung nach einer
Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes, die seiner Meinung nach rechtlich nicht
angreifbar sei, unumgänglich. Mit den geplanten Anhebungen in 2017 und 2019 auf
letztlich 43 %, verbunden mit der Vereinbarung in den Jahren 2020 und 2021 nicht
erhöhen zu müssen, sei die ADD einverstanden. Bezüglich der Abschöpfung von
Bundesmitteln, die dem Landkreis zustehen, aber automatisch an die Gemeinden
überwiesen würden, entstünde keine zusätzliche Belastung für die Gemeinden.
Frau Patricia Altherr (Bündnis 90/Die Grünen) führte schließlich aus,
dass der Landkreis außer der Kreisumlage keine nennenswerte Einnahmequelle
habe, und die Erhöhung somit sein müsse. Bezüglich der Abschöpfung der
Umsatzsteueranteile von den Gemeinden, schlug sie vor die Hälfte der Mittel bei
den Gemeinden zu belassen, um diese finanziell zu unterstützen.
Bevor über die Erhöhung der Kreisumlage abgestimmt wurde, nahm der
Vorsitzende kurz Stellung zu den Redebeiträgen der Kreistagsmitglieder und wies
nochmals darauf hin, dass der Landkreis nur die Mittel zusätzlich von den
Gemeinden abschöpfe, die ausdrücklich dem Landkreis zustehen.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
32 |
0 |
2 |