TOP Ö 7: Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes 2017 - 2019

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag den Kreisumlagehebesatz

 

·           für das Jahr 2017 um 1,5% auf 41% und

 

·           für das Jahr 2019 um weitere 2% auf 43%

 

anzuheben.

 

Für die Jahre 2020 und 2021 besteht der Landkreis Kusel darauf, dass die ADD keine weiteren Kreisumlageerhöhungen fordert.

 

Sollten Bundesmittel für Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis nicht unmittelbar oder durch eine entsprechende gesetzliche Regelung der Länder an die Landkreise, sondern an die nachgeordneten Gemeinden ausgezahlt werden, sind diese zusätzlich zum jeweiligen Zeitpunkt abzuschöpfen.

 


Im Rahmen der Haushaltsgenehmigung 2016 erwartet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD), in Anbetracht der erheblichen Jahresfehlbeträge im Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie der hohen Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (rd.188 Mio. € zum 31.12.2016) und der damit einhergehenden bilanziellen Überschuldung von mehr als 130 Mio. € zum 31.12.2016, dass der Landkreis Kusel im Haushaltsjahr 2017 deutlich unter dem eingeplanten Jahresfehlbetrag des Ergebnishaushaltes bleibt und die Neuaufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung reduzieren wird. Aufsichtsbehördlich werden für das Haushaltsjahr 2017 weitreichende, strukturelle und nachhaltige Fehlbetragsreduzierungen sowie eine Reduzierung der Neuaufnahme von Liquiditätskrediten erwartet. Diesbezüglich erbittet die ADD um die Vorlage eines Konzeptes, in dem ausführlich dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen die Organe des Landkreises dieses Ziel erreichen werden.

 

Bei Gesprächen mit Vertretern der ADD wurde an den Landkreis herangetragen, dass eine Kreisumlageerhöhung auf mindestens den Landesdurchschnitt von 43,6% geboten sei. Um den kreisangehörigen Gemeinden diese erhebliche Mehrbelastung nicht in einem Haushaltsjahr zuzumuten, wurde eine stufenweise Anpassung des Hebesatzes mit der Forderung vereinbart, dass die ADD für 2020 und 2021 von weiteren Erhöhungsanforderungen absieht.

 

Die ADD wird sich darauf einlassen, dass der Kreisumlagesatz in 2017 um 1,5% auf 41% erhöht wird, keine Erhöhung im Jahr 2018 stattfindet und eine weitere Anpassung von 2% auf 43% in 2019 vorgenommen wird.

Die ADD hat dieses Vorgehen in einem gesonderten Schreiben ausdrücklich gebilligt.

 

Sie hat allerdings darauf hingewiesen, dass etwaige zusätzlichen Bundesmittel für Aufgabenwahrnehmungen durch den Landkreis, die jedoch vom Bund an die kreisangehörigen Gemeinden ausgezahlt werden, unabhängig von den jetzt geplanten Kreisumlageerhöhungen vollständig abzuschöpfen sind. Ab dem Jahr 2017 erhalten die kreisangehörigen Kommunen im Landkreis zusätzliche Umsatzsteueranteile, die eigentlich nach der Auslegung der Bundesgesetze dem Landkreis, als Träger der Sozialhilfe, zustehen würden. Sollte das Land Rheinland-Pfalz diese „Fehlleitung“ der Umsatzsteueranteile nicht durch Landesgesetz korrigieren, müsste der Kreisumlagehebesatz 2017 um einen „Zuschlag“ aufgestockt werden, um diese Mehreinnahmen der kreisangehörigen Kommunen zu 100% abzuschöpfen. Auch diese Maßnahme wird von der ADD zur weiteren Konsolidierung des Kreishaushaltes erwartet. Bereits im Haushaltsjahr 2016 hatte die ADD kritisiert, dass wir diese Abschöpfung nicht vorgenommen haben, aber von einer formellen Beanstandung abgesehen.

 

Der Vorsitzende sagte, dass die Erhöhung der Kreisumlage die schwierige Finanzsituation der Orts- und Verbandsgemeinden weiter verschlechtere, aber, in Anbetracht drohender kommunalaufsichtlicher Konsequenzen zu Ungunsten des Landkreises, notwendig sei. Bereits bei der letzten Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes im Jahr 2013 von 38 auf 39,5 % wurde durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde zugesichert, bis einschließlich 2016 keine weitere Erhöhung vornehmen zu müssen. Zu einem ähnlichen Kompromiss sei die ADD auch für die Jahre 2017 bis 2021 bereit. Bei einer Erhöhung von 1,5 % im Jahr 2017 und dann weiteren 2 % im Jahr 2019 sicherte die Aufsichtsbehörde zu, in den Jahren 2020 und 2021 keine weitere Erhöhung zu fordern. Meinungsverschiedenheiten habe es, bei der einstimmigen Beschlussempfehlung des Kreisausschusses, um die Frage gegeben, ob der Kreistag beschließen könne über die laufende Legislaturperiode hinaus, also für die Jahre 2020 und 2021, keine Erhöhung des Hebesatzes vorzunehmen.

Von der aktuellen Umlageerhöhung ausgenommen seien Bundesmittel, die zukünftig über das Land an die Gemeinden weitergeleitet werden, aber ausdrücklich für den Landkreis gedacht seien.

Bei den geplanten Ausbaumaßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung könne er sich vorstellen, dass sich der Landkreis an den Kosten beteilige und die Gemeinden auf diesem Wege zu unterstützen.

Schließlich ging der Vorsitzende noch auf die Wertigkeit eines Kreisumlageprozentpunktes ein, die sich unter anderem durch Förderung der Gewerbebetriebe und der Schaffung von Gewerbegebieten, stetig erhöht habe.

 

Herr Xaver Jung (CDU) sagte, dass er in Anbetracht der vielen Pendler, die außerhalb des Landkreises arbeiten, nicht so optimistisch sei, mittels Wirtschaftsförderung eine erhebliche Verbesserung des Haushaltes herbeizuführen. Für viel wichtiger halte er, dass das Land die vom Bund für die Kommunen vorgesehenen Mittel auch vollständig weiterleite. Von einer Milliarde Euro, die der Bund in 2016 an die Länder weitergab, habe das Land Rheinland-Pfalz seinen Anteil gemäß dem Königsteiner Schlüssel erhalten. Das Land wiederum müsste das Geld entsprechend der Einwohnerzahlen an die kreisfreien Städte und Landkreise weiterreichen. Rund 850.000 Euro hätten so dem Landkreis Kusel zugestanden, angekommen seien tatsächlich weniger als 200.000 Euro. Da der Bund im kommenden Jahr sogar 2,5 Mrd. Euro zur Verfügung stelle, forderte er darauf hinzuwirken, dass die Landesregierung die Mittel vollständig an die Kommunen weiterleite.

 

Herr Peter Jakob (FDP) verdeutlichte die Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes am Beispiel der Stadt Lauterecken. Ab dem Jahr 2017 bestehe eine Mehrbelastung in Höhe von 30.000 Euro und ab dem Jahr 2019 von gar 70.000 Euro. Da die Stadt das Geld nicht habe, gäbe es lediglich zwei Möglichkeiten um die zusätzliche Belastung zu finanzieren. Entweder die Stadt mache weitere Schulden, oder beschließe die Erhöhung von Grund- und Gewerbesteuer. Weil letzteres widersprüchlich zu der besagten Wirtschaftsförderung sei, werde er der Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes nicht zustimmen.

 

Der Fraktionsvorsitzende der FWG-Fraktion, Herr Helge Schwab, ging zunächst auf die Finanzsituation des Landkreises ein. Das negative Eigenkapital sei im Jahr 2015 um 7,4 Mio. Euro auf rund 111 Mio. Euro angestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr entspreche das einer Verschlechterung von 700.000 Euro. Die geplante Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes um 1,5 % im Jahr 2017 verbessere die Bilanz des Landkreises nur geringfügig (900.000 Euro), verschlechtere jedoch die Leistungsfähigkeit der Gemeinden weiter. Er verglich die Erträge aus der Umlageerhöhung mit dem Fehlbetrag, der im Jahr 2015 alleine im Bereich der sozialen Sicherung entstand (23,3 Mio. Euro). Unabhängig von der Erhöhung der Kreisumlage, die er als alternativlos bezeichnete, sehe er kaum Möglichkeiten ohne zusätzliche Finanzhilfen aus Berlin und Mainz, die Fehlbeträge des Landkreises zu reduzieren. Seine Fraktion sehe den Fehler weder beim Landkreis noch den Kommunen und werde der Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes zustimmen.

 

Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Herr Matthias Bachmann, sagte zunächst, dass die ADD bereits in der Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2016 darauf hingewiesen habe, dass der Landkreis nicht nur sparen, sondern auch seine Einnahmesituation verbessern müsse. Insofern sei die Forderung nach einer Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes, die seiner Meinung nach rechtlich nicht angreifbar sei, unumgänglich. Mit den geplanten Anhebungen in 2017 und 2019 auf letztlich 43 %, verbunden mit der Vereinbarung in den Jahren 2020 und 2021 nicht erhöhen zu müssen, sei die ADD einverstanden. Bezüglich der Abschöpfung von Bundesmitteln, die dem Landkreis zustehen, aber automatisch an die Gemeinden überwiesen würden, entstünde keine zusätzliche Belastung für die Gemeinden.

 

Frau Patricia Altherr (Bündnis 90/Die Grünen) führte schließlich aus, dass der Landkreis außer der Kreisumlage keine nennenswerte Einnahmequelle habe, und die Erhöhung somit sein müsse. Bezüglich der Abschöpfung der Umsatzsteueranteile von den Gemeinden, schlug sie vor die Hälfte der Mittel bei den Gemeinden zu belassen, um diese finanziell zu unterstützen.

 

Bevor über die Erhöhung der Kreisumlage abgestimmt wurde, nahm der Vorsitzende kurz Stellung zu den Redebeiträgen der Kreistagsmitglieder und wies nochmals darauf hin, dass der Landkreis nur die Mittel zusätzlich von den Gemeinden abschöpfe, die ausdrücklich dem Landkreis zustehen.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

32

0

2