TOP Ö 5.1: Feststellung des Jahresabschlusses 2015

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag:

 

a) den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2015 der Einrichtung „Abfallentsorgung“ wie vorgelegt mit der Bilanzsumme

 

Aktiva:           15.383.556,64 €

                                               Passiva:         15.383.556,64 €

 

und den Jahresverlust in Höhe von 492.252,29 € gem. § 27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen. Die Feststellung des Jahresabschlusses beinhaltet zugleich eine Entlastung bezüglich der Jahresrechnung.

 

b) den Jahresverlust in Höhe von 492.252,29 € aus der allgemeinen Rücklage zu entnehmen.

 

 

Da die Feststellung des Jahresabschlusses auch die Entlastung bezüglich der Jahresrechnung einschließt, nahm der Vorsitzende an der Abstimmung nicht teil.

 


Gem. § 57 LKO i. V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist die Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kusel nach den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu verwalten.

 

Dies bedeutet, dass die Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach hat die Rechnungslegung der Abfallentsorgung nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung zu erfolgen.

 

Der Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2015 wurde von der Verwaltung entsprechend der §§ 22 bis 27 EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH geprüft. Der nach kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt.

 

Das Wirtschaftsjahr wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:

 

                                               Aktiva:           15.383.556,64 €

                                               Passiva:         15.383.556,64 €

 

Das Jahresergebnis war gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch folgende Sachverhalte beeinflusst:

 

·        Im Berichtsjahr verringerten sich die Umsatzerlöse um insgesamt 563 T€. Im Wesentlichen resultiert der Rückgang aus der zum 01. Januar 2015 erfolgten Senkung der Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung um 7% (Dies wurde in der ursprünglichen Planung bereits berücksichtigt).

·        Der Materialaufwand ist gegenüber dem Vorjahr um 158 T€ gestiegen. Ursächlich hierfür waren in erster Linie höhere Aufwendungen für den Transport von Sperrmüll, unter anderem auch aufgrund einer Nachbelastung für das Jahr 2014 (75 T€).

·        Die mengenabhängigen Abschreibungen auf der Deponie Schneeweiderhof erhöhten sich infolge der vermehrt eingebauten Mengen um 222 T€.

·        Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 4.660 T€ zurückgegangen. Dies ist im Wesentlichen auf die im Jahr 2014 erfolgten Zuführungen zur Rückstellung für Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Schneeweiderhof zurückzuführen. Im Gegenzug konnte im Jahr 2014 ein Zinsertrag aus der Abzinsung dieser Rückstellungszuführung in Höhe von 4.204 T€ verbucht werden. Im Wirtschaftsjahr 2015 ist dieser Zinsertrag nicht mehr angefallen.

·        Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erhöhten sich um 512 T€. Die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge der Deponien Schneeweiderhof, Waldmohr und Lauterecken stiegen gegenüber dem Vorjahr um 546 T€, dagegen verringerte sich der Zinsaufwand für Darlehen um 34 T€.

 

Danach ergibt sich ein Jahresverlust in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von

 

492.252,29 €.

 

Der Jahresverlust 2015 liegt somit rd. 585 T€ unter dem geplanten Ergebnis (rd. 92 T€).

Entsprechend der LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 fand in der Sitzung des Kreisausschusses am 30.11.2016 eine Schlussbesprechung statt, zu der auch der Rechnungshof eingeladen wurde.

 

Der Jahresabschluss sowie der Prüfbericht lagen den Mitgliedern des Kreistages vor.

 

Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden.

 

Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresverlustes zu beschließen.

 

Während der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt traf das Kreistagsmitglied Josef Weiß ein.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

33

0

0