TOP Ö 2.1: Jahresabschluss Landkreis 2015
a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Entlastung des Kreisvorstandes

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses empfiehlt der Kreisausschuss dem Kreistag

 

a) den geprüften Jahresabschluss, wie von der Verwaltung vorgelegt,

    gemäß § 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO, festzustellen und

 

b) dem Landrat sowie den Kreisbeigeordneten gemäß § 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1  

    Satz 2 GemO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 zu erteilen.

 


Gemäß den §§ 25 Abs.2 Ziffer 3 und 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Kreistag über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Landrats und der Kreisbeigeordneten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2015 sowie die Anlagen zum Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Stellungnahmen des Landrates geprüft. Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurden alle Belege und Unterlagen, die dem Jahresabschluss zugrunde liegen, zur Verfügung gestellt. Insbesondere lagen den Mitgliedern folgende Unterlagen vor:

 

- Jahresabschluss 2015 sowie die Anlagen zum Jahresabschluss

- Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Kreisverwaltung vom 22.11.2016

  einschließlich der Stellungnahme des Landrats gemäß § 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 4  

  GemO.

 

Der Rechnungsprüfungs-ausschuss hat über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der eigenen Prüfungshandlungen einen Prüfungsbericht zu erstellen (§ 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 3 GemO). Nach Stellungnahme des Landrats gibt der Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfungsbericht und die Stellungnahme des Landrats beim Kreistag ab (§§ 110 Abs. 2, § 113 Abs. 4 GemO). Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses lag ebenfalls vor.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss sprach in seiner Sitzung am 01.12.2016 gegenüber dem Kreisausschuss bzw. Kreistag die Empfehlung aus, den geprüften Jahresabschluss 2015, wie von der Verwaltung vorgelegt, festzustellen und dem Landrat sowie den Kreisbeigeordneten die Entlastung zu erteilen.

 

Der Vorsitzende erläuterte die Eckpunkte zum Jahresabschluss 2015 und nahm anschließend gemeinsam mit den anwesenden Kreisbeigeordneten im Zuschauerbereich Platz. Das älteste anwesende Ausschussmitglied, Herr Gerd Rudolph, übernahm sodann den Vorsitz.

 

Nachdem Herr Rudolph kurz über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses, insbesondere die Prüfungsschwerpunkte und das Prüfungsergebnis berichtete, wurde über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und die Entlastung des Kreisvorstandes gesondert abgestimmt.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

0