TOP Ö 5: Informationen

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes informierte der Leiter der Abteilung Jugend und Soziales, Herr Marc Wolf, über die geplante Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes. Bisher werde der Unterhaltsvorschuss für maximal 72 Monate und bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Die Änderung sehe vor, dass die maximale Bezugsgrenze von 72 Monaten wegfalle und ein Anspruch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr bestehe. Daraus resultiere nicht nur eine erhebliche Kostensteigerung, sondern auch eine Steigerung der Fallzahlen um 86 %.

 

Darüber hinaus berichtete er noch über eine geplante Novellierung des Kindertagesstättengesetzes und die von rund 120 Teilnehmern besuche 9. Netzwerkkonferenz, zu dem Thema „Interkulturelle Kompetenz in der sozialen Arbeit“.

 

Der Vorsitzende informierte schließlich noch über das Bundesprojekt „Demokratie-Leben“. Der Begleitausschuss habe in seiner gestrigen Sitzung neben der Nachwahl von Frau Inge Lütz und Herrn Urban Braun auch neue Förderkriterien verabschiedet. Für einzelne Projekte bestehe nun die Möglichkeit einer Förderung bis zu 90%, höchstens jedoch 7.000 Euro. Der Landkreis möchte dieses Projekte gerne fortführen und hat daher beantragt bis 2019 fortzuführen.

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nahmen die Informationen zur Kenntnis. Einwände gegen die vorgetragenen Informationen wurden nicht vorgebracht.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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