Sitzung: 27.07.2016 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0600/2016
Beschluss:
Der
Kreisausschuss beschließt wie von der
Verwaltung und dem LBM vorgeschlagen, den Auftrag
über die Landschaftsbauarbeiten an der Kreisstraße K 68, zweiter Bauabschnitt, an die Firma Kollmen zum Angebotspreis
von -brutto- 26.473,88 € zu
vergeben.
Die Straßenbauarbeiten zum
Ausbau der Kreisstraße K 67/K 68 in der OD Hoppstädten, zweiter Bauabschnitt
wurden im Frühjahr diesen Jahres abgeschlossen, so dass nunmehr die
erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umzusetzen sind.
Die in diesem Zusammenhang
auszuführenden Landschaftsbauarbeiten beinhalten hauptsächlich die Pflanzung von 23 Hochstämmen (Schwarzpappel
und Purpurerle) und 220 Feldgehölzen (Hartriegel, Pfaffenhütchen und Kreuzdorn)
sowie die Anlage von ca. 1.000 m² Wiesenfläche.
Der Landesbetrieb Mobilität
Kaiserslautern hat die betreffenden Landschaftsbauarbeiten zwischenzeitlich
öffentlich ausgeschrieben und submittiert.
Zum Eröffnungstermin am
12.07.2016 um 10:30 Uhr hat eine Firma ein Angebot abgegeben.
Bieter |
Gesamtangebots- summe -netto- |
Gesamtangebots-summe -brutto- |
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1. Fa Kollmen, 66879 Niedermohr |
22.246,96
€ |
26.473,88
€ |
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Nach
Prüfung des Angebotes lässt sich feststellen, dass die angebotenen
Einheitspreise angemessen sind und der derzeitigen Marktsituationen
entsprechen.
Die
Kostenschätzung des LBM KL für die auszuführenden Arbeiten belief sich im
Vorfeld der Ausschreibung auf rd. 30.000 €. Die Firma Kollmen hat demnach mit
einer geprüften Angebotssumme von -brutto- 26.473,88 € ein wirtschaftliches und annehmbares Angebot abgegeben.
Die
Verwaltung empfiehlt daher die Vergabe der Landschaftsbauarbeiten K 68 an die
Firma Kollmen, Niedermohr.
Die
Zuschlagsfrist endet am 11.08.2016.
Die Maßnahme Landschaftsbauarbeiten K 68 ist im Rahmen der bereits für den Straßenausbau bewilligten Zuschussmittel förderfähig.
Die Zuwendung beträgt 65 % (rd. 17.208 €), der Eigenanteil des Landkreis Kusel beträgt rd. 9.265 € (35 %).
Die für die
Durchführung der Maßnahme notwendigen Mittel stehen als Haushaltsausgabe-reste
aus 2015 unter der Haushaltsstelle 54201.096 zur Verfügung.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |