TOP Ö 3.2: K 68, Vergabe der Landschaftsbauarbeiten in der OD Hoppstädten - Zweiter Bauabschnitt

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt wie von der Verwaltung und dem LBM vorgeschlagen, den Auftrag über die Landschaftsbauarbeiten an der Kreisstraße K 68, zweiter Bauabschnitt, an die Firma Kollmen zum Angebotspreis von -brutto- 26.473,88 € zu vergeben.

 


Die Straßenbauarbeiten zum Ausbau der Kreisstraße K 67/K 68 in der OD Hoppstädten, zweiter Bauabschnitt wurden im Frühjahr diesen Jahres abgeschlossen, so dass nunmehr die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umzusetzen sind.

Die in diesem Zusammenhang auszuführenden Landschaftsbauarbeiten beinhalten hauptsächlich die Pflanzung von 23 Hochstämmen (Schwarzpappel und Purpurerle) und 220 Feldgehölzen (Hartriegel, Pfaffenhütchen und Kreuzdorn) sowie die Anlage von ca. 1.000 m² Wiesenfläche.

 

Der Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern hat die betreffenden Landschaftsbauarbeiten zwischenzeitlich öffentlich ausgeschrieben und submittiert.

 

Zum Eröffnungstermin am 12.07.2016 um 10:30 Uhr hat eine Firma ein Angebot abgegeben.

 

                       

Bieter

Gesamtangebots-

summe

-netto-

Gesamtangebots-summe

-brutto-

 

 

 

1. Fa Kollmen, 66879 Niedermohr

22.246,96 €

26.473,88 €

 

 

 

 

 

Nach Prüfung des Angebotes lässt sich feststellen, dass die angebotenen Einheitspreise angemessen sind und der derzeitigen Marktsituationen entsprechen.

Die Kostenschätzung des LBM KL für die auszuführenden Arbeiten belief sich im Vorfeld der Ausschreibung auf rd. 30.000 €. Die Firma Kollmen hat demnach mit einer geprüften Angebotssumme von -brutto- 26.473,88 €  ein wirtschaftliches und annehmbares Angebot abgegeben.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher die Vergabe der Landschaftsbauarbeiten K 68 an die Firma Kollmen, Niedermohr.

 

Die Zuschlagsfrist endet am 11.08.2016.

 

 

Die Maßnahme Landschaftsbauarbeiten K 68 ist im Rahmen der bereits für den Straßenausbau bewilligten Zuschussmittel förderfähig.

Die Zuwendung beträgt 65 % (rd. 17.208 €), der Eigenanteil des Landkreis Kusel beträgt rd. 9.265 € (35 %).

 

Die für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Mittel stehen als Haushaltsausgabe-reste aus 2015 unter der Haushaltsstelle 54201.096 zur Verfügung.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

 

0

 

0