Sitzung: 06.07.2016 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0585/2016/1
Beschluss:
Der Kreistag des Landkreises Kusel bekräftigt, dass das Mehrgenerationenhaus Kusel ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Planungen zum demographischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung ist. Der Landkreis stellt ab 2017 jährlich 3.800,- Euro bereit.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend startet
ab 2017 ein neues Bundesprogramm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern in
Deutschland. Damit wird das bis Ende 2016 laufende Aktionsprogramm
Mehrgenerationenhäuser II in eine weitere Förderung mit neuer inhaltlicher
Fokussierung überführt. Ziel ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, den
demografischen Wandel unter Einbindung der Mehrgenerationenhäuser bestmöglich
zu gestalten. Das neue Programm soll zunächst bis 2020 laufen.
Die Auswahl der Zuwendungsempfänger erfolgt zweistufig und besteht aus
einem Interessenbekundungs- und Antragsverfahren. Die Interessensbekundung des
bisherigen Trägers des Mehrgenerationenhauses Kusel, dem CJD Jugenddorf
Wolfstein im Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands e.V. ist fristgerecht
erfolgt. In der zweiten Stufe werden die Bewerber der ausgewählten
Interessenbekundungen aufgefordert, einen formellen Antrag zu stellen. Diesem
Antrag sind der Beschluss der Kommune mit der Aussage, dass das Mehrgenerationenhaus
Bestandteil der kommunalen Planungen zum demographischen Wandel und zur
Sozialraumentwicklung ist sowie der Beschluss zur Kofinanzierung
beizufügen.
Das Mehrgenerationenhaus Kusel bietet vielfältige Maßnahmen und
Aktivitäten um dem Strukturwandel in den Familien zu begegnen und hat sich zu
einem festen Bestandteil im sozialen Füreinander vieler Bürgerinnen und Bürger
im Landkreis Kusel entwickelt. Es ist dabei mit zahlreichen Partnern vernetzt
und leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Menschen
verschiedener Generationen sondern auch zur Integration von Menschen mit
Migrationshintergrund. Das Mehrgenerationenhaus Kusel ist seit 2007
ununterbrochen im Bundesprogramm aufgenommen und erhält dort einen nicht
rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von jährlich 30.000,00 €. Voraussetzung für die
Bewilligung ist eine jährliche kommunale Kofinanzierung in Höhe von 10.000,00
€. Diese Komplementärförderung hat der Landkreis Kusel (3.800,- Euro) und die
Stadt Kusel (6.200,- Euro) geleistet.
Mit der Bewerbung für die Aufnahme des Bundesprogramms soll die
erfolgreiche Arbeit des Mehrgenerationenhauses fortgesetzt und schwerpunktmäßig
intensiviert werden. Die Schwerpunktziele und deren Angebote zur Umsetzung
werden gemeinsam mit der Stadt und dem Landkreis Kusel festgelegt. Die
Verwaltung schlägt vor, die bisherige Förderung des Landkreises i.H.v. 3.800,-
Euro/Jahr für die gesamte Programmlaufzeit (01.01.2017 bis 31.12.2020)
fortzusetzen und die dafür erforderlichen Haushaltsmittel jeweils im
Kreishaushalt bereitzustellen.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
28 |
0 |
0 |