Sitzung: 06.07.2016 Kreistag
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes informierte der Vorsitzende im Wesentlichen über folgende Punkte:
Der Bundesrechnungshof habe kürzlich die abweichenden Festlegungen der Regelsätze bei der Gewährung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII geprüft und bei der anschließenden Abschlussbesprechung mitgeteilt, dass es keine Beanstandungen gebe.
Die Mitglieder des Kreistages nahmen die Informationen des
Vorsitzenden zur Kenntnis. Einwände gegen die vom Vorsitzenden vorgetragenen
Informationen wurden nicht erhoben.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
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