TOP Ö 6: Wahl der Mitglieder des Werkausschusses des Eigenbetriebs "Jobcenter Landkreis Kusel"

Der Kreistag des Landkreises Kusel hat in seiner Sitzung am 26.10.2011 die Errichtung eines Eigenbetriebs für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II beschlossen. Nach § 57 LKO i.V.m. § 86 Abs. 4 GemO ist für jeden Eigenbetrieb nach den §§ 44 bis 46 GemO ein Werkausschuss zu bilden.

 

A) Wahl der 10 Mitglieder des Werkausschusses

 

Gemäß § 6 Abs.1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb “Jobcenter Landkreis Kusel“ besteht der  Werkausschuss aus 10 Mitgliedern, wobei mindestens die Hälfte der Mitglieder Mitglied des Kreistages sein soll. Die Mitglieder des Werkausschusses sollen die für ihr Amt erforderliche Sachkunde und Erfahrung besitzen. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu bestellen.

 

Die Aufgaben des Werkausschusses, sind in § 6 Abs. 2 bis 4 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb “Jobcenter Landkreis Kusel“ geregelt.

 

Seitens der Fraktionen der SPD, CDU, FWG, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und Wählergruppe Jung wurden folgende Wahlvorschläge eingebracht:

 

Partei

Mitglieder

Stellvertreter

SPD

Klaus Müller

Detlef Bojak

Rudi Agne

Andrea Schneider

Erwin Reiber

Frieder Haag

Horst Flesch

Anni Schummel

CDU

Rosemarie Saalfeld

Otto Rubly

Dr. Stefan Spitzer

Dr. Leo Reiser

Christoph Lothschütz

Xaver Jung

FWG

Rüdiger Becker

Siegbert Theiß

B90/Grüne

Jochen Näher

Leila Näher

DIE LINKE

Martin Trapp

Robert Drumm

WG Jung

Egbert Jung

Heinrich Steinhauer

 

Da keine weiteren Wahlvorschläge eingebracht wurden, wurde anschließend - nach vorheriger Beschlussfassung - über die vorliegenden Wahlvorschläge offen abgestimmt.

 

Auf die einzelnen Wahlvorschläge entfielen folgende Stimmen:

 

SPD:                                      14 Stimmen

CDU:                                      10 Stimmen

FWG:                                     4 Stimmen

Bündnis 90/Die Grünen:        3 Stimmen

DIE LINKE:                            2 Stimmen

Wählergruppe Jung Egbert:   4 Stimmen

 

In entsprechender Anwendung des § 41 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz ergibt sich folgende Zuteilung der Sitze auf die einzelnen Wahlvorschläge:

 

SPD:                                      4 Sitze

CDU:                                      3 Sitze

FWG:                                     1 Sitz

Bündnis 90/Die Grünen:        1 Sitz

Wählergruppe Jung Egbert:   1 Sitz

DIE LINKE:                            0 Sitze

 

Somit waren die Bewerber der Wahlvorschläge der Fraktionen SPD, CDU, FWG, Bündnis 90/Die Grünen und Wählergruppe Jung zu Mitgliedern des Werkausschusses bzw. deren Stellvertreter gewählt.

 

 

B) Wahl der Beschäftigtenvertreter

 

Die Wahl und die Zahl der Beschäftigtenvertreter richtet sich nach § 90 Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG). Demnach  treten den Mitgliedern des Werkausschusses zu einem Drittel der Mitgliederzahl Beschäftigtenvertreter mit beratender Stimme hinzu (§ 90 Abs. 1 LPersVG). Das Vorschlagsrecht für die Wahl der vier Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter durch den Kreistag steht dem Personalrat zu. Er soll die doppelte Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten vorschlagen. Die Wahl erfolgt nach § 40 Abs. 2 bis 4 der Gemeindeordnung bzw. § 33 Abs. 2 bis 4 der Landkreisordnung.

 

Der Personalrat der Kreisverwaltung Kusel als zuständige Personalvertretung hat, nach einer entsprechenden Abfrage unter den Beschäftigten, folgende Mitarbeiter für die Wahl der Beschäftigtenvertreter vorgeschlagen:

 

Mitglieder

Birte Arndt

Heiko Denzer

Jochen Mayer

Ulf Weber

 

Der Vorsitzende beantragte, die Wahlen nicht geheim, sondern offen, sowie für alle Wahlvorschläge gemeinsam durchzuführen. Der Kreistag stimmte dem Antrag des Vorsitzenden einstimmig zu.

 

Beschluss: (37 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen)

 

Der Kreistag nimmt die unter B) aufgelisteten Vorschläge zur Wahl der Beschäftigtenvertreter an.

 

 

 

 

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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