TOP Ö 1: Sanierung- und Modernisierungsmaßnahme Jugendherberge Wolfstein
hier: Zuschuss des Landkreises Kusel

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt

 

  1. die Betrauung des Landesverbands der Jugendherbergen Rheinland-Pfalz  über einen Zeitraum von 25 Jahren mit dem Betrieb, der Verwaltung, der Modernisierung und des Erhalts der Königsland-Jugendherberge Wolfstein als Dienstleistung von allgemeinen wirtschaftlichen Interesse (DAWI) und

 

  1. gewährt dem Landesverband der Jugendherbergen Rheinland-Pfalz für die Sanierung und Modernisierung der Königsland-Jugendherberge in Wolfstein eine Zuwendung in Höhe von 800.000 €, welche in den Jahren 2016 und 2017 zu je 400.000 € ausgezahlt wird.

 


Der Landesverband der Jugendherbergen Rheinland-Pfalz (DJH) betreibt seit 1980 die Königsland-Jugendherberge in Wolfstein. Das Haus ist zwischenzeitlich 36 Jahre alt und hat nicht mehr den Standard, den heutzutage Gäste an eine moderne und zeitgemäße Jugendherberge stellen. Das DJH plant deswegen die Jugendherberge zu sanieren und zu modernisieren und bittet den Landkreis Kusel um eine Zuwendung in Höhe von 800.000 €.

 

Die Sanierung der Jugendherberge ist nötig, da derzeit Brandschutzauflagen bestehen die mit Kosten von 450.000 € beziffert werden. Aufgrund des Alters des Gebäudes ist die Brandschutzertüchtigung ohne eine komplette Sanierung und Modernisierung unwirtschaftlich. Deswegen sollen neben der Brandschutz-ertüchtigung umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Vorgesehen sind die komplette Sanierung und Neueinrichtung der Gästezimmer, jeweils mit Dusche und WC, die Durchführung der notwendigen Brandschutzmaßnahmen, sowie Modernisierungsmaßnahmen im kompletten Gebäude, einschließlich der Erneuerung der Heizung und die Schaffung weiterer notwendiger Veranstaltungsräume.

 

Nach Umsetzung der Maßnahme wird die Jugendherberge 143 Betten in 35 Gästezimmern haben und es wird gewährleistet sein, dass das Haus einen neuen zeitgemäßen Standard hat. Dies ist gerade für den Standort Wolfstein wichtig. Durch die Vermarktung einer modernen Jugendherberge wird es gelingen, Gäste für die Region und das Haus zu begeistern. Außerdem sollen nach der Sanierung in der Jugendherberge auch unbegleitete minderjährige Asylbewerber durch unser Jugendamt untergebracht werden.

 

Durch die Maßnahme wird gewährleistet, dass die Jugendherberge wieder zukunftsfähig ist und der Standort erhalten werden kann. Die Sanierung soll im November 2016 beginnen und im Herbst 2017 beendet sein.

 

Die Kosten für die Sanierung sollen insgesamt 3,1 Mio. Euro betragen. Hiervon werden 2 Mio. Euro durch das DJH selbst finanziert. Da das DJH als gemeinnützige Organisation die Investitionssumme nicht aus eigener Kraft stemmen und finanzieren kann, bittet das DJH um kommunale Zuwendungen (300.000 Euro von der Stadt Wolfstein und 800.000 Euro vom Landkreis Kusel)

 

Im Ergebnishaushalt 2016 des Landkreises stehen 400.000 Euro bei der Buchungsstelle 36611.5419 haushaltsrechtlich zur Verfügung. Die restlichen Mittel sind im Haushalt 2017 bereitzustellen.

 

Nach Maßgabe des Beschlusses der europäischen Kommission 2012/21/EU vom 20.12.2011 handelt es sich bei dieser Zuwendung um eine staatliche Beihilfe in Form einer Ausgleichsleistung. Damit diese als zulässig angesehen werden kann ist ein Betrauungsakt im Sinne des Art. 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) nötig.

 

Durch den Betrauungsakt wird der Landesverband der Jugendherbergen Rheinland-Pfalz mit einer Dienstleistung von allgemeinen wirtschaftlichen Interesse (DAWI) betraut. Bei DAWI spricht man von wirtschaftlichen Tätigkeiten, die dem Allgemeinwohl dienen und ohne staatliche Eingriffe am Markt überhaupt nicht oder in Bezug auf Qualität, Sicherheit, Bezahlbarkeit, Gleichbehandlung oder universaler Zugang nur zu anderen Standards durchgeführt würden.

 

Gemäß der Satzung des DJH ist Zweck des Landesverbandes:

 

1.    Der Verein dient der gesamten Jugend des In- und Auslandes, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer Rasse, Religion, Weltanschauung oder politischen Partei. Er fördert damit das gegenseitige Verständnis und das friedliche Miteinander der Völker.

2.    Der Verein verfolgt mit seiner Arbeit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

3.    Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

Der Landesverband der Jugendherbergen Rheinland-Pfalz baut und unterhält Jugendherbergen und andere jugendgemäße Unterkunfts- und Freizeitstätten, um damit vor allem folgende Aufgaben und Ziele zu fördern

 

a)    die sinnvolle Gestaltung von Ferien, Freizeit, Urlaub und Wandern von Kindern, Jugendlichen und Familien;

b)    Erholungsmaßnahmen für die Jugend  im Rahmen der Jugendhilfe und der vorbeugenden Gesundheitspflege;

c)    die Begegnung der Jugend des In- und Auslandes und die Pflege guter Beziehungen zu den Jugendherbergsvereinigungen aller Länder;

d)    das Schulwandern, Schullandheimaufenthalte, Studienreisen, Seminare, Tagungen, Weiterbildungsveranstaltungen;

e)    das sozialem Miteinander, dem Zusammensein und der Verständigung der Generationen untereinander;

f)     behinderte Menschen in die Arbeit einzubeziehen und sie an den Einrichtungen in jeder nur möglichen Weise teilhaben lassen.

 

Durch die Zuwendung wird der Landesverband in die Lage versetzt, die Königsland-Jugendherberge Wolfstein im Gemeinwohlinteresse zu betreiben, zu verwalten, modernisieren und zu erhalten. Die Zuwendung sichert und ermöglicht damit die Erbringung einer DAWI, die dem Allgemeinwohl dient und die ohne staatliche Eingriffe am Markt (Zuwendung) überhaupt nicht oder in Bezug auf Qualität, Sicherheit, Bezahlbarkeit, Gleichbehandlung oder universaler Zugang nur zu anderen Standards durchgeführt werden würde.

 

Der Landesverband der Jugendherbergen Rheinland-Pfalz ist als freier Träger der Jugendhilfe auch dafür geeignet, diese Aufgaben langfristig zu übernehmen. Der Betrieb der Königsland-Jugendherberge Wolfstein erfüllt die oben genannten Gemeinwohlverpflichtungen, auch über den konkreten Standort hinaus,  flächendeckend für den Landkreis Kusel und trägt somit Sorge dafür, dass das Angebot in einer strukturschwachen Region zum Tragen kommt, was auch zu einer Stärkung des ländlichen Raums führt.

 

Die Investitionsmaßnahme sieht Gesamtausgaben im Umfang von 3,1 Mio. Euro vor. Das Projekt soll eine Förderung von 1,1 Mio. Euro erhalten. In Rede stehen ein Zuwendungsbetrag von 800.000 Euro vom Landkreis Kusel und 300.000 Euro von der Stadt Wolfstein. Diese Zuwendungen gehen nicht über das hinaus, was erforderlich ist, um die durch die Erbringung der oben definierten DAWI verursachten Nettokosten abzudecken. Die Nettokosten sind die Differenz zwischen sämtlichen in Verbindung mit der Erbringung der DAWI angefallenen, nach allgemein anerkannten Rechnungslegungsstandards ermittelten Kosten einschließlich der anteiligen Gemeinkosten und der mit der DAWI erzielten Einnahmen. Maßgeblich für die Abgrenzung zwischen den ausgleichsfähigen Nettokosten und den sonstigen Kosten der Jugendherberge ist die sogenannte „Trennungsrechnung“. Demzufolge ist die vorgesehene Projektförderung von 1,1 Mio. Euro als zulässige Ausgleichsleistung anzusehen. Der Betrauungszeitraum beträgt 25 Jahre. Aufgrund des engen Sachzusammenhangs zwischen der Zuwendung und der Erfüllung von Gemeinwohlverpflichtungen sowie aufgrund des erheblichen Umfangs der Investition entspricht die Dauer der Betrauung dem Zeitraum der Zweckbindung.

 

Während des Betrauungszeitraumes ist zu kontrollieren, dass der Ausgleich für DAWI die festgelegten Voraussetzungen erfüllt und insbesondere dass das DJH keinen höheren Ausgleich erhält, als rechtlich zulässig ist. Soweit die Prüfung des Verwendungsnachweises ergibt, dass die Einnahme des DJH aus der Erbringung der DAWI die Nettokosten zuzüglich eines angemessenen Gewinns übersteigen (Überkompensation), wird der überschüssige Betrag zurückgefordert.

 

Der Vorstandsvorsitzende des Jugendherbergsverbandes in Rheinland-Pfalz und dem Saarland, Herr Jacob Geditz, erläuterte zunächst die Gegebenheiten der Jugendherberge in Wolfstein. Zur Gewährleistung des Brandschutzes seien Baumaßnahmen, für die ca. 500.000 Euro benötigt werden, unumgänglich. Da die Jugendherberge darüber hinaus stark modernisierungsbedürftig sei, werde man die Jugendherberge nur gemeinsam mit einer Generalsanierung brandschutzrechtlich ertüchtigen, andernfalls schließen. Entsprechend den Plänen, die durch das Architekturbüro Dimmer erstellt wurden, rechne man mit Kosten von insgesamt 3,1 Mio. Euro für Modernisierung und Brandschutz. Der Jugendherbergsverband könne die Investition nicht alleine Finanzieren und bat den Landkreis sowie die Stadt Wolfstein um eine Beteiligung in Höhe von 1,1 Mio. Euro. Es sei möglich bereits am 01.11.2016 mit den Bauarbeiten, die ca. ein Jahr beanspruchen werden, zu beginnen.

 

Anschließend stellt Herr Matthias Dimmer die Pläne zur Modernisierung und zur brandschutzrechtlichen Ertüchtigung vor und beantwortete die Fragen der Mitglieder des Kreisausschusses.

 

Der Vorsitzende fügte hinzu, dass der Landkreis 800.000 Euro für diese Maßnahme eingeplant habe. 300.000 Euro solle die Stadt Wolfstein bereitstellen.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

0