Sitzung: 01.06.2016 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0565/2016
Beschluss:
Der Kreisausschuss
stimmt der Annahme der oben aufgeführten Zuwendungen zu.
Laut § 58 Abs. 3 LKO
darf der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben Sponsoring-
leistungen, Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte
vermitteln. Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung entscheidet gemäß
§ 5 Abs. 3 Nr. 12 der Hauptsatzung des Landkreises Kusel der Kreisausschuss.
Folgende Zuwendungen
wurden dem Landkreis Kusel angeboten und durch die Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion ohne Beanstandungen geprüft:
Zuwendungs-geber |
Art der Zuwendung/Verwendungs-zweck |
Höhe der Zuwendung |
Zuwendungs-empfänger |
Ingenieurbüro
Christian Decker, Kusel
|
Geldzuwendung zur
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis
|
150,00 €
|
Kreisverwaltung
Kusel Kreisjugendamt
|
Kreissparkasse
Kusel
|
Geldzuwendungen
für kulturelle Aufgaben und Tierheim Jettenbach
|
8.000,00 € 34.338,88 € 61.061,12 € 103.400,00 €
|
Tierheim
Jettenbach, Allgemeine Kulturförderung, Erweiterung der „Straße des Friedens“
in Reipoltskirchen
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Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
10 |
0 |
0 |