Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Kreisausschuss stimmt der Annahme der oben aufgeführten Zuwendungen zu.


Laut § 58 Abs. 3 LKO darf der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben Sponsoring-

leistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln. Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung entscheidet gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 12 der Hauptsatzung des Landkreises Kusel der Kreisausschuss.

Folgende Zuwendungen wurden dem Landkreis Kusel angeboten und durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ohne Beanstandungen geprüft:

Zuwendungs-geber

Art der Zuwendung/Verwendungs-zweck

Höhe der Zuwendung

Zuwendungs-empfänger

Ingenieurbüro Christian Decker, Kusel

Geldzuwendung zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis

150,00 €

 

Kreisverwaltung Kusel

Kreisjugendamt

Kreissparkasse Kusel

Geldzuwendungen für kulturelle Aufgaben und Tierheim Jettenbach

8.000,00 €

34.338,88 €

61.061,12 €

103.400,00 €

 

 

 

Tierheim Jettenbach, Allgemeine Kulturförderung, Erweiterung der „Straße des Friedens“ in Reipoltskirchen


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

0