TOP Ö 3: Kindertagesstätten
hier: Entwicklung des Betreuungsbedarfs

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Zuständige Sachbearbeiter für die Bedarfsplanung der Kindertagesstätten, Herr André Mahler, stellte im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes den geänderten Betreuungsbedarf im Vergleich zu dem in der Jugendhilfeausschusssitzung vom 04.11.2015 vorgestellten und beschlossenen Kindertagesstättenbedarfsplan anhand einer Beamer-Präsentation vor. Getrennt nach Ganzzeitplätzen, Regelplätzen und Plätze für unter 3-jährige Kinder habe er für jede Kindertagesstätte ermittelt, wie sich der Bedarf in den einzelnen Bereichen verändert hat und in den nächsten Monaten verändern werde. Anschließend erläuterte er durch welche Maßnahmen die Änderungen umgesetzt wurden und welche Maßnahmen für die zukünftige Anpassung erforderlich seien. Im einfachsten Fall könne man die Gruppeneinteilung ändern, an der einen oder anderen Kindertagesstätte seien jedoch auch kleinere bauliche Veränderungen nötig, um den Bedarf decken zu können.

Für Kinder zwischen drei und sechs Jahren habe man sieben zusätzliche Plätze geschaffen und halte nun -entsprechend dem Bedarf- insgesamt 2.036 Plätze vor. Um 55 Plätze habe man auch die Plätze für Kinder unter drei Jahren auf nunmehr insgesamt 614 erhöhen müssen. Für die Ganzzeitbetreuung, die mittlerweile jedes zweite Kindergartenkind in Anspruch nehme, stünden insgesamt 1.312 Plätze zur Verfügung, was einer Steigerung um 71 Plätze entspreche.

 

Anschließend beantwortete Herr Mahler die Fragen der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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