TOP Ö 1.1: Bericht über die Arbeit des Netzwerks Kindeswohl und Kindergesundheit im Landkreis Kusel und die Arbeit der Familienhebammen

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Michael Heil-Habermann, zuständiger Sachbearbeiter für den Bereich Kindeswohl und Kindesgesundheit im Landkreis Kusel, ging zunächst auf die gesetzlichen Grundlagen aus Landes- sowie Bundeskinderschutzgesetz ein. Das Bundeskinderschutzgesetz sehe den Aufbau eines lokalen Netzwerkes für den Kinderschutz, den Einsatz von Familienhebammen und die Maßnahmen zur Förderung weiterer früher Hilfen nach einer bestimmten Reihenfolge vor. Anschließend berichtete er über die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Landkreis Kusel und ging schließlich näher auf die Arbeit des Netzwerkes Kindeswohl und Kindesgesundheit ein. Bevor die Familienhebammen, Frau Zöllner und Frau Heck, näher auf die Arbeit der Familienhebammen eingingen, wies Herr Heil-Habermann noch auf die nächste Netzwerkkonferenz am 21. November 2016 im Horst-Eckel-Haus in Kusel hin.

Anschließend beantworteten die Familienhebammen und Herr Heil-Habermann die Fragen der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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