TOP Ö 3: Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Jugendarbeit und für jugendpflegerische Maßnahmen im Landkreis Kusel

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Jugendarbeit im Landkreis Kusel in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.


Der Vorsitzende erläuterte zunächst, dass die letzte Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Jugendarbeit im Landkreis Kusel zum 01.01.2002 erfolgt sei. Nach mehr als 13 Jahren habe sich ein Anpassungsbedarf angesammelt, insbesondere aufgrund des § 72 a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen in der Jugendhilfe). Darüber hinaus habe man die einzelnen Fördersätze in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring angepasst, ohne dabei jedoch die bisherigen Haushaltsansätze zu erhöhen. Die Richtlinien sehen unter anderem höhere Zuschüsse für Kinder vor, deren Familien Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Für die Betreuer werde ebenfalls ein erhöhter Zuschuss bewilligt, wenn eine qualifizierte Ausbildung in Form einer Jugendleitercard (JULEICA) vorgelegt werden könne.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

9

0

0