TOP Ö 3: Investitionskostenförderung von Baumaßnahmen im Rahmen des U 3 Ausbaus
hier: Verteilung der Ausgleichszahlung des Landes

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss stimmt dem o.g. Verteilmodus für die Nachzahlung des Landes für Investitionen im U3-Bereich, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu.

 


Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben sich am 20. Februar 2015 auf einen rückwirkenden Betrag von 25 Millionen € zur Kompensation der Baukostensteigerungen seit 2007 für investive Maßnahmen zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren in Kindertagesstätten vereinbart, die an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe fließen sollen.

 

Als Maßstab für die Verteilung der 25 Millionen Euro wurden die pro Jugendamtsbezirk geschaffenen neuen Gruppen für Kinder unter drei Jahren im Zeitraum zwischen 2008 und 2014 herangezogen. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Maßnahmen kirchlicher Träger, sowie solche, die mit Mitteln des Bundesprogrammes 2013-2015 (Fiskalpakt) gefördert wurden. Entsprechend dieser Kriterien konnten für den Landkreis Kusel vier Maßnahmen berücksichtigt werden, woraus sich eine Zahlung in Höhe von 92.592,59 € errechnete.

 

Basierend auf diesem Verteilmodus, soll die Nachzahlung des Landes für Investitionen im U3-Bereich an die Träger der vier Kindertagesstätten weiterverteilt werden, die in dem Zeitraum U3-Gruppen neu geschaffenen haben. Der Landkreis Kusel hat sich ebenfalls an den Investitionskosten der Einrichtungen beteiligt. Gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen des Landkreises Kusel zu den Bau- und Personalkosten der Kindertagesstätten im Landkreis werden Baumaßnahmen, bei denen eine neue Gruppe installiert wird, mit 40 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Daher sollen 40 % der Ausgleichszahlung des Landes (37.037,04 €) im Kreishauhalt verbleiben und 60 % auf Grundlage der verbleibenden zuwendungsfähigen Trägeranteilen verteilt werden. Daraus ergeben sich folgende Zuschussbeträge:

 

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

9

0

0