Sitzung: 02.12.2015 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0510/2015/1
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des
Kreisausschusses beschließt der Kreistag, dass sich der Landkreis Kusel an den
Planungskosten für die S-Bahn-Verlängerung der Strecke Osterburken – Homburg
über Homburg hinaus bis nach Zweibrücken mit einem Anteil in Höhe von 16,01 %
entsprechend eines Einwohnerschlüssels beteiligt. Demnach beziffert sich der
Kreisanteil nach derzeitigem Stand auf 223.622,85 €. Die Haushaltsmittel sollen
in 2016 sowie den Folgejahren bereitgestellt werden. Insofern ergeht der
Beschluss vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung durch die ADD.
Wie uns die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
(VRN) mitgeteilt hat, wurde die Nutzen-Kosten-Untersuchung für die
S-Bahn-Verlängerung der S-Bahnstrecke Osterburken – Homburg über Homburg hinaus
bis nach Zweibrücken zwischenzeitlich abgeschlossen. Für den Fall einer
stündlichen Verlängerung mit Herstellung eines Übereckanschlusses in Einöd
weist die Untersuchung mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,24 ein deutlich
positives Ergebnis auf. Damit ist die Voraussetzung für eine Förderung der
Maßnahme aus dem GVFG-Bundesprogramm als Bestandteil der 2. Ausbaustufe der
S-Bahn Rhein-Neckar gegeben. Auf dieser Grundlage werden seitens des VRN´s
derzeit die weiteren Schritte hin zu einer Realisierung eingeleitet. Als
nächstes soll in Abstimmung mit den beiden beteiligten Ländern zeitnah die
Entwurfsplanung beauftragt werden. Hierzu ist der Abschluss einer
Planungsvereinbarung mit der DB Netz AG als Vorhabenträgerin erforderlich.
Die Vorplanung war ausschließlich von den
beiden beteiligten Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland finanziert worden. Die
anschließende Nutzen-Kosten-Untersuchung hat auch der Zweckverband Verkehrsbund
Rhein-Neckar (ZRN) wie in solchen Fällen üblich mitfinanziert. Die weiteren
Planungsphasen sind nach den Regularien des ZRN zu finanzieren, so dass für die
weitere Umsetzung kommunale Finanzierungsanteile notwendig werden. Nach
heutigem Kenntnisstand (Schätzung!) ist von einem kommunalen
Finanzierungsanteil auf rheinland-pfälzischer Seite in Höhe von rund 2,73 Mio.
€ (Planungskosten 1,33 Mio. €, Baukosten 1,40 Mio. €) auszugehen. Insgesamt
werden die Kosten für das Projekt nach Abschluss der Vorplanung mit 31,29 Mio.
€ (Planungskosten 6,10 Mio. €, Baukosten 25,19 Mio. €) veranschlagt.
Die Finanzierung der kommunalen Anteile an
den Planungs- und Baukosten erfolgt - wie beim S-Bahn-Projekt üblich - im
Rahmen einer ZRN-Umlage. Es ist beabsichtigt, die kommunale Mitfinanzierung
innerhalb des ZRN in Anlehnung an die in 2004 vom damaligen Zweckverband
Westpfalz Verkehrsverbund getroffenen Grundsatzbeschlüsse zur Finanzierung der
Maßnahme Kaiserslautern-Homburg abzuwickeln. Damit wird das damalige
Meinungsbild der westpfälzischen Gebietskörperschaften aufgegriffen, wonach das
für die Maßnahme Kaiserslautern - Homburg beschlossene besondere
Solidaritätsprinzip auch auf zukünftige Maßnahmen in der Westpfalz Anwendung
finden sollte. Im Rahmen des einstimmigen Beschlusses der
ZRN-Verbandsversammlung aus dem Jahre 2011, die Reaktivierung der Bahnlinie
umzusetzen, war dies auch in den Diskussionen der Versammlung nochmals so
bestätigt worden. Dies bedeutet, dass die Planungskosten nach einem
Einwohnerschlüssel durch alle westpfälzischen Aufgabenträger zu tragen sind.
Die zukünftigen Baukostenanteile sind dem entsprechend nach Belegenheit durch
den jeweils betroffenen Aufgabenträger zu übernehmen.
Eine Darstellung des Finanzierungsmodells
sowie der auf die westpfälzischen Gebietskörperschaften entfallenden
Finanzierungsanteile sind als Anlage beigefügt. Demnach entfällt hinsichtlich
der Planungskosten auf den Landkreis Kusel ein rd. 16-prozentiger Anteil in
Höhe von 223.622,85 €. Dieser Betrag soll in den nächsten Jahren kassenwirksam
werden, wobei die Aufteilung auf die einzelnen Jahre derzeit noch nicht
feststeht.
Um eine zeitnahe Weiterführung der Planung zu
ermöglichen, hält der VRN eine Beschlussfassung des ZRN im zweiten Halbjahr
2015 für erforderlich (ggf. durch einen Umlaufbeschluss). Vor diesem
Hintergrund sollten die erforderlichen Beschlüsse auf kommunaler Seite nach
Möglichkeit schnellstmöglich gefasst werden.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
28 |
0 |
0 |