TOP Ö 10: Haushalt 2012, a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Kusel für das Haushaltsjahr 2012 b) Stellenplan des Eigenbetriebs "Jobcenter Landkreis Kusel"

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Kreistag beschließt, wie von der Verwaltung vorgelegt,

 

 

a)  die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Landkreises Kusel für das Haushaltsjahr

    2012

 

                 sowie

 

b)  den Stellenplan des Eigenbetriebs „Jobcenter Landkreis Kusel“.

 


Bevor der Vorsitzende auf den Haushalt 2012 einging, sprach er das Rechnungsergebnis des Jahres 2010 an. So habe man in der Ergebnisrechnung rd. 2,1 Mio. Euro bzw. ca.13 % und in der Finanzrechnung rd. 1,06 Mio. Euro bzw. ca. 7 % besser als geplant abschlossen und somit die Forderung der Aufsichtsbehörde, 500.000,- Euro im Ergebnishaushalt einzusparen, deutlich erfüllt. Ein Vergleich der Planzahlen zwischen dem Ergebnishaushalt 2012 und dem Vorjahr weise eine Verbesserung von rd. 2,6 Mio. Euro und im Finanzhaushalt von 3,2 Mio. Euro aus. Dennoch zeige der Fehlbedarf von rd. 14,6 Mio. Euro im Ergebnishaushalt, dass trotz der Einnahmen aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds, die Finanzausstattung nicht ausreichend sei. Er ging in diesem Zusammenhang auf die finanziellen Auswirkungen der Zuweisungen aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds auf den Haushalt ein und wies darauf hin, dass die Konsolidierungsmaßnahmen des Landkreises zum Teil bereits im Haushalt 2011 zu Buche geschlagen hätten. Hinsichtlich des Kreisumlageaufkommens wies er darauf hin, dass man zwar wieder das Einnahmenniveau von 2009 erreicht habe, unter Berücksichtigung des um 1 Prozentpunkt höheren Hebesatzes jedoch rechnerisch rd. 800.000,- Euro geringere Einnahmen verzeichne. Zwar dränge die Aufsichtsbehörde auf eine Erhöhung des Hebesatzes, dennoch wolle man bei dem bisherigen Hebesatz von 38 % bleiben. Zum einen hätten die Ortsgemeinden größtenteils selbst finanzielle Probleme und zum anderen beteiligen sich die Verbandsgemeinden infolge der Schulstrukturreform, entgegen der Handhabung in anderen Landkreisen, finanziell an den Realschulen plus bzw. hätten diese in alleiniger Trägerschaft, was einem Hebesatz von 2,17 % entspreche. Danach ergebe sich rechnerisch ein Hebesatz von 40,12 %, was im Vergleich zum Landesdurchschnitt von 42,4 % durchaus vertretbar sei. Eine Erhöhung der Kreisumlage würde den finanziellen Spielraum der Ortsgemeinden derart einschränken, dass man den ehrenamtlichen Akteuren vor Ort die Handlungsspielräume nehme, was gerade vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung fatal wäre. In diesem Zusammenhang sprach er das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 14.02.2012 an, welches den Kommunalen Finanzausgleich für verfassungswidrig erklärt. U.a. müsse danach die Finanzausstattung der Kommunen grundsätzlich auch die Wahrnehmung freier Selbstverwaltungsaufgaben ermöglichen.

 

Die Kosten für die Soziale Sicherung erhöhen sich im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2011 im Bereich Jugend um 9,63 % auf 13.3 Mio. Euro und im Bereich Soziales, trotz der Erhöhung des Bundesanteils an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, um 4,34 % auf 15,54 Mio. Euro. Insgesamt belaufe sich die Nettobelastung der Sozialen Sicherung auf 28,84 Mio. Euro. Bei einer Kreisumlage von rd. 20 Mio. Euro zeige dies, dass dies die Finanzkraft des Landkreises übersteige. Auch hierzu besage das Urteil des Verfassungsgerichtshofs eindeutig, dass das Land eine Mitverantwortung für die Kosten aus der Aufgabenzuweisung durch den Bund treffe und die finanziellen Belange seiner Kommunen auf Bundesebene als eigene wahren und durchsetzen müsse. Dabei werde auch klargestellt, dass der vom Land geschuldete Beitrag zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise nicht bereits durch die Beteiligung am kommunalen Entschuldungsfonds abgegolten werde. Gleichzeitig wurde eine Frist gesetzt, die Neuregelungen bis spätestens 01.01.2014 umzusetzen. Da das Gericht ein entschlossenes und zeitnahes Zusammenwirken aller Ebenen fordere, fordere er bis spätestens Ende des Jahres eine Entlastung durch das Land. Da auch die Kommunen aufgefordert seien, ihre Kräfte größtmöglich anzuspannen, müsse man auch selbst tätig werden und der Landkreis Kusel habe dies größtenteils, insbesondere im Bereich Personal, auch schon umgesetzt. Anschließend sprach er die Investitionsmaßnahmen und die Aktivitäten der Neuen Energie Pfälzer Bergland GmbH an, die 2011 durch den Betrieb von Photovoltaikanlagen erstmals einen Gewinn in Höhe von rd. 37.000,- Euro ausweise und außerdem bereits Gestattungsverträge für zehn Windkraftanlagen im Bereich der Verbandsgemeinde Kusel abgeschlossen habe. Nunmehr benötige man hierfür zügig eine Änderungsplanung des Flächennutzungsplans und des Weiteren müssten noch die rechtlichen Voraussetzungen für die kommunale Beteiligung geschaffen werden, damit auch die Gemeinden an den Gewinnen partizipieren können. Schließlich bat er die Mitglieder des Kreistags, dem vorliegenden Haushalt zuzustimmen.

 

Nachfolgend nahm Herr Matthias Bachmann für die SPD-Fraktion Stellung. Zu Beginn seiner Ausführungen erklärte er, dass die öffentlichen Haushalte zur Bewältigung der Konjunkturkrise starke Anstrengungen unternommen hätten und sich die Wirtschaft zwischenzeitlich von dem Einbruch erholt habe. Ob Deutschland jedoch auch als Gewinner aus der Krise hervorgehe, sei fraglich. Die finanzielle Lage der Gemeinden und Gemeindeverbände sei nach wie vor sehr angespannt und die kommunalen Gebietskörperschaften weisen nunmehr das einundzwanzigste Jahr in Folge ein Finanzierungsdefizit aus. Gleiches gelte für den Haushalt des Landkreises Kusel. Eine Verbesserung von rd. 2,5 Mio. Euro jährlich ergebe sich künftig durch die schrittweise Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund. Abzuwarten bleibe, wie der Landesgesetzgeber die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs umsetze und den kommunalen Finanzausgleich neu regelt. Der Trend der Verbesserung des Ergebnisses gegenüber den Planzahlen im Haushaltsjahr 2010 setze sich nunmehr bei den Planzahlen 2012 gegenüber den Planzahlen 2011 fort, wenngleich der Haushaltsentwurf ein Defizit von 14,6 Mio. Euro vorsehe.

Durch die wirtschaftliche Erholung steige das Kreisumlageaufkommen auf ca. 20,2 Mio. Euro. Der letzte Platz in der Rangliste der Kreisumlagehebesätze in Rheinland-Pfalz sei aus Sicht der Gemeinden positiv zu bewerten. Selbst unter Hinzurechung der Kostenbeteilung der Verbandsgemeinden an den Schulen liege man unter dem Landesdurchschnitt. Zwar sinke auch das Defizit im Finanzhaushalt, dennoch werde ein Kredit zur Liquiditätssicherung von 123 Mio. Euro notwendig sein. Eine der wesentlichen Kostensteigerungen ergebe sich, wie in den Jahren zuvor, mit rd. 1,5 Mio. Euro aus dem Bereich Jugend. Einem der Leitsätze des Urteils des Verfassungsgerichtshofs folgend, wonach es dem Land unbenommen bleibe, durch Aufgabenrückführung oder die Lockerung gesetzlicher Standards eine Entlastung für die Kommunen zu erzielen, sollte hier ein Ansatzpunkt sein. Die Investitionskredite weisen einen Stand von 28,8 Mio. Euro aus. Für die IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr und das Gymnasium Kusel seien rd. 910.000,- Euro im Investitionsplan vorgesehen, womit in den nächsten Jahren die größeren Investitionen abgedeckt sein dürften und auch hier mit einer Entlastung zu rechnen sei. Dass die Investition am Gymnasium Kusel nicht nur schulpolitisch sondern auch finanzpolitisch sinnvoll gewesen sei, zeigen die Einsparungen der Energiekosten. Dies zeige, dass Umweltschutz beim Landkreis Kusel einen hohen Stellenwert besitze. Seitens des Landkreises werde im Anbetracht der finanziellen Rahmenbedingungen alles unternommen, was möglich und sinnvoll sei. Im Hinblick auf die Forderung in dem Urteil des VGH, wonach die Kommunen ihre Kräfte größtmöglich anspannen müssen, müsse festgehalten werden, dass dies in unserem Landkreis nicht erst seit Gestern getan werde. Letztlich erklärte er, dass die Fraktion der SPD dem vorgelegten Entwurf des Haushalts zustimme.

 

Für die CDU-Kreistagsfraktion sprach Herr Xaver Jung. Er zeigte sich, nachdem der Vorsitzende in seiner Funktion als Vorsitzender des Landkreistags Rheinland-Pfalz mit seinem Vorstoß beim Finanzminister Carsten Kühl gescheitert sei, den Kommunen bereits in diesem Jahr aufgrund des Urteils 200 Mio. Euro mehr zur Verfügung zu stellen, geschockt über dessen Aussage, dass Landrat Hirschberger und manch anderer kommunal Verantwortlicher, die Zeit bis 2014 nutzen solle, um in seinem Zuständigkeitsbereich die Hausaufgaben zu erledigen, die das Verfassungsgericht ihm mit seinem Urteil aufgegeben habe. Weiterhin ging er auf die in dem Urteil angesprochene „Vergeblichkeitsfalle“ ein, wonach die kommunalen Aufgabenträger die Hoffnung auf einen Haushaltsausgleich aufgegeben hätten und erklärte, dass es ein Fehler gewesen sei, nicht bereits früher Klage erhoben zu haben. Die im Vorjahr angekündigten klareren Worte zum Haushalt würden ihm vor dem Hintergrund des Urteils leicht fallen. Die Finanzlage des Landkreises sei, wie bei den übrigen Landkreisen in Rheinland-Pfalz, desolat. Die Situation des Landkreises Kusel sei jedoch noch schlechter als bei den übrigen Landkreisen, da man die höchste Pro-Kopf-Verschuldung verzeichne. Das Urteil mache zudem deutlich, dass die kommunale Selbstverwaltung bald nur noch ein Schattendasein führe und dass das Land die Kommunen bisher um ihren verfassungsrechtlich zustehenden Teil geprellt habe. Auch entfalle durch das Urteil nunmehr die bisherige Diskussion im Kreistag, ob der Bund oder das Land Schuld an der Misere sei. Anschließend ging er auf den Kommunalen Entschuldungsfonds ein, den er mit einem „Scheinriesen“ verglich, da der Landkreis letztlich zwei Drittel davon selbst zahle. Mit Blick auf die Vorwürfe des Finanzministers, dass die Kommunen ihre Hausaufgaben noch nicht erledigt hätten, entgegnete er, dass sich der Landkreis keine Prestigeobjekte wie den beispielsweise den Nürburgring geleistet habe. Derzeit bemühe sich der Landkreis die Einnahmeseite durch Windkraftprojekte zu verbessern und man sei froh, dass die wirtschaftliche Betätigung, nach langer Diskussion mit dem Land, inzwischen genehmigt worden sei. Er bedauerte, dass nach dem Urteil eine rückwirkende Korrektur der beanstandeten Regelungen von Verfassungs wegen nicht zwingend geboten sei und regte deshalb eine Resolution an, in der für die Zeit bis zum 01.01.2014 eine Übergangsregelung gefordert werde. Der Landkreis könnte lediglich durch die Erhöhung der Kreisumlage eine Verbesserung erzielen und er sei froh, dass eine Erhöhung in diesem Jahr nicht vorgesehen sei. Es bleibe letztlich nur die Hoffnung, dass man Unterstützung seitens des Landes in den kommenden Jahren erhalte und mit dieser Hoffnung könne er auch seine Zustimmung zum vorliegenden Haushalt signalisieren.

 

Nachdem der Vorsitzende in Aussicht stellte, für die Kreistagssitzung im Sommer eine entsprechende Resolution von der Verwaltung vorbereiten zu lassen, sprach Herr Siegbert Theiß für die FWG-Fraktion. Er habe bereits vor einem Jahr im Rahmen seiner Haushaltsrede darauf hingewiesen, dass man nur noch verwalten und nicht mehr gestalten könne. Dass die Finanzausstattung auch in diesem Jahr nicht ausreichend bemessen sei, zeige sich nicht zuletzt in der Steigerung der Höchstbeträge der Liquiditätskredite um 10 Mio. Euro auf 125 Mio. Euro. Das Land sei verpflichtet, die nach der Verfassung zustehenden Mittel für die Pflichtaufgaben, aber auch für die freiwilligen Aufgaben, zur Verfügung zu stellen, zumal die Einnahmemöglichkeiten nicht ausreichend seien. Seine Recherchen im Internet hätten ergeben, dass die 301 Landkreise in Deutschland trotz zusätzlicher Einnahmen und Zuweisungen, im Jahr 2011 ein Defizit von insgesamt rd. 1 Mrd. Euro verzeichnet hätten. Insbesondere hätten 151 Landkreise bundesweit im Jahr 2011 einen defizitären Haushalt ausgewiesen. Der Landkreis Kusel befinde sich also im negativen Sinne in bester Gesellschaft. Dass das Land Rheinland-Pfalz seinen verfassungsmäßig festgelegten Verpflichtungen nicht nachkomme, habe der Verfassungsgerichtshof nunmehr in seinem Urteil festgestellt. Nachdem er im vergangenen Jahr seine Hoffnungen in die Effekte des Kommunalen Entschuldungsfonds gesetzt habe, und dieser inzwischen erste Wirkungen gezeigt habe, hoffe er jetzt infolge des Urteils auf eine angemessene Ausstattung durch die Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs.

Der vorliegende Haushaltsentwurf mache deutlich, dass sich die finanzielle Situation nicht Wesentlich entspannt habe. Der Fehlbedarf sei aufgrund der Zuweisungen aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds und dem erhöhten Kreisumlageaufkommen ca. 15 % geringer als im Vorjahr. Seine Fraktion begrüße, dass auf eine Anhebung des Kreisumlagehebesatzes verzichtet werde, da dies zu einer zusätzlichen Belastung für die Gemeinden geführt hätte. Die einzelnen Haushaltspositionen seien durchweg mit den notwendigen Veränderungen fortgeschrieben worden und Abweichungen nachvollziehbar. Der vergleichsweise geringe Anstieg der Aufwendungen für die soziale Sicherung um rd. 950.000,- Euro sei vielleicht ein kleiner Lichtblick und für Investitionen komme man wieder mit einem Kreditbedarf von rd. 2 Mio. Euro aus. Zusammenfassend erklärte er, dass auch die Kommunen einen Anteil des Steuermehraufkommens beim Bund und den Ländern infolge des Wirtschaftsaufschwungs benötigen. Die kommunalen Haushalte müssen wieder ausgeglichen werden, damit Eigenverantwortung und Gestaltungsfreiheit das Handeln wieder kennzeichnen. Wie erwähnt, setze die FWG-Fraktion in diesem Jahr auf die Umsetzung des Urteils und werde den vorliegenden Haushalt 2012 mittragen und diesem zustimmen.

 

Der Sprecher der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“, Herr Andreas Hartenfels, ging zu Beginn seiner Haushaltsrede auf die Entwicklung des negativen Eigenkapitals sowie der Jahresergebnisse ein. Danach verzeichne man im Jahr 2012 ein negatives Eigenkapital von rd. 93 Mio. Euro und dieses steige bis im Jahr 2015 auf rd. 138 Mio. Euro. Die Verbesserung des Jahresergebnisses gegenüber dem Vorjahr zeige jedoch, dass der Kommunale Entschuldungsfonds ein kleiner Schritt für den Kreishaushalt in die richtige Richtung gewesen sei. Beunruhigend sei jedoch, dass das negative Haushaltsergebnis trotz der derzeit guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zustande gekommen sei. Seit 2008 habe der Landkreis Kusel ca. 3.100 Einwohner verloren, was ca. 85.000,- Euro weniger Einnahmen aus der Schlüsselzuweisung B 1 nach sich ziehe. Der Bevölkerungsrückgang wirke sich außerdem über die Einkommenssteueranteile auf die Kreisumlagegrundlagen aus. Bis zum Jahr 2020 seien weitere Bevölkerungsverluste in Höhe von ca. 5.000,- Einwohnern zu erwarten, was weitere Einnahmeverluste und Verluste der Wertschöpfung nach sich ziehe. Selbst wenn sich ein Gönner finden würde, der sämtliche Altschulden übernehmen würde, wäre man dennoch bereits nach einem Jahrzehnt wieder bei dem heutigen Schuldenstand. Dies zeige, dass es für den Landkreis Kusel eine Sonderlösung bedürfe. Er begrüßte, auch in seiner Eigenschaft als Landtagsabgeordneter, das Urteil des Verfassungsgerichtshofs, da darin klare Verantwortlichkeiten genannt werden. Danach seien alle Ebenen aufgerufen, ihren Beitrag zu Verbesserung der Finanzsituation zu leisten. Neben der Einnahmenverbesserung müsse auch Aufgabenkritik geübt werden. Anhand des vorliegenden Haushalts erläuterte er, dass beispielsweise im Haushaltsplan 2012 im Bereich „Soziales“ rd. 8 Mio. Euro für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und rd. 5 Mio. Euro im Bereich „Jugend“ für Hilfe zur Erziehung vorgesehen seien. Diese Leistungen zeigen, wie schwierig eine Debatte über die Absenkung von Standards werde, zumal fraglich sei, wer eine solche Diskussion überhaupt anstoßen wolle. Im Sinne der Finanzen von Bund, Ländern und Kommunen müsse aber auch über Instrumente wie Vermögenssteuer und Finanztransaktionssteuer diskutiert werden. Weiterhin müsse man im Rahmen der kommunalen Gebietsreform auch über die Landkreise reden, zumal der Landkreis Kusel unter ökonomischen Gesichtspunkten nicht überlebensfähig sei. Deshalb müsse man, nicht zuletzt auch wegen der Bevölkerungsentwicklung, offen über eine Vergrößerung oder Auflösung des Landkreises diskutieren. Angesichts der Rahmenbedingungen werde seine Fraktion, den Haushalt ablehnen.

Zum Schluss wies er noch darauf hin, dass seine Fraktion den Änderungsantrag zum Haushalt bezüglich der Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes zurückziehe und begründete die Entscheidung. Dennoch habe das Thema für seine Fraktion nach wie vor große Bedeutung und man wolle mit den übrigen Kreistagsfraktionen nochmals über die Gestaltungsmöglichkeiten reden.

 

Für die Kreistagsfraktion „Die Linke“, sprach Herr Robert Drumm zum Haushalt. Der vorliegende Haushalt sei lediglich ein gesetzlich notwendiger Akt und die Haushaltszahlen seien erschreckend. Die Gestaltungsmöglichkeiten tendieren gegen Null und freiwillige Leistungen, die einen demokratischen Sozialstaat auszeichnen, fänden nur noch im Promillebereich statt. Diese würde, wenn nicht sofort seitens des Bundes und des Landes, Hilfe komme, bald gänzlich verschwunden sein. Darüber hinaus mache der Kommunale Entschuldungsfonds Gestaltungsmöglichkeiten fast zunichte. Die Zuweisungen aus dem Entschuldungsfonds erfolge auf Basis der Kassenkreditbestände zum 31.12.2009. Diese seien jedoch inzwischen bereits um ca. 40 Mio. Euro auf ca. 125. Mio. Euro sprunghaft angestiegen und mache somit zukunftsweisende Politik unmöglich. Es bleibe nur die Verwaltung des finanziellen Elends und die Hauptursache liege in der fehlgeleiteten Politik auf Landes- und Bundesebene. Es müssten endlich Einnahmen dort generiert werden, wo sie generiert werden können. Dies fordere „Die Linke“ auf allen Ebenen. Der Verfassungsgerichtshof habe in seinem Urteil die Finanzausstattung für nicht ausreichend und verfassungswidrig erklärt und damit die seit Jahren vorgetragene Forderung seiner Partei bestätigt. Jetzt müsse man abwarten, was das Land umsetze. Man stehe hinter der heute in der Presse veröffentlichten Forderung des Landkreistagstags, dass das Land mit Blick auf das VGH-Urteil sofort weitere Mittel zur Verfügung stellen müsse. Über Jahre hinweg hätten Bund und Land den Gemeinden und Gemeindeverbänden, und somit auch dem Landkreis Kusel, zusätzliche Abgabenlasten aufgebürdet. Gleichzeitig habe man das Konnexitätsprinzip immer wieder umgangen und ausgehöhlt. Zum Schluss seiner Rede wies er darauf hin, dass seine Fraktion den vorliegenden Haushalt, wie bereits im letzten Jahr, ablehnen werde. Insbesondere erfolge dies wegen der Zustimmung des Kreistags zur „Zwangsjacke“ Kommunaler Entschuldungsfonds.

 

Herr Peter Matzenbacher trug die Stellungnahme der FDP-Fraktion vor. Seine Fraktion beobachte in den vergangenen Jahren insbesondere die Entwicklung des kreiseigenen Fuhrparks, da man der Meinung sei, dass bei einem effizienten Einsatz enormes Einsparpotenzial vorhanden sei. Diese Bitte habe man auch an den Landrat herangetragen und man könne im Haushalt anhand der Verringerung der Kfz-Kosten und der Kfz-Steuer beobachten, dass dem entsprochen worden sei. Er lobte, dass auch Anregungen kleinerer Fraktionen nachgegangen werde. Gleichwohl stimme ihn der Anstieg der Sachverständigenkosten nachdenklich. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass seine Fraktion der Erstellung eines Demographiegutachtens zugestimmt habe, man jedoch bis heute anwendbare Daten vermisse und forderte deshalb schnellstmöglich aussagekräftige Informationen. Seine Fraktion habe zudem auch der Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds zugestimmt, sei aber damals schon skeptisch gewesen, da in den Folgejahren weitere hohe Defizite zu erwarten waren. Zwar habe sich das Defizit im vorliegenden Haushalt aufgrund der Zuweisung um diesen Betrag verringert, diese sei jedoch eigentlich für die Tilgung von Altschulden vorgesehen. Auch die positive Wirkung des Entschuldungsfonds, dass jetzt in den Kommunen enorm gespart werde, hätte man ohne dieses Instrument erzielen können. Er begrüßte, dass die Kreisumlage nicht erhöht werde und ging auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs ein. Da die Kassenkredite rasant steigen, unterstütze seine Fraktion die Forderung gegenüber dem Land, bereits 2012 200 Mio. Euro mehr den Kommunen zur Verfügung zu stellen und erklärte, dass man dies fraktionsübergreifend durchsetzen solle. Er kritisierte die Aussage des Finanzministers gegenüber den Kommunen, wenngleich man die Auffassung vertrete, dass auch der Bund gegenüber den Ländern finanziell nachlegen müsse. Aufgrund der unverändert defizitären Lage des Landkreises Kusel, sei seine Fraktion, auch mit Blick auf die nachfolgenden Generationen, außerstande, dem vorliegenden Haushalt zuzustimmen. Er hoffe, dass die Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs aber wieder bessere Jahre für den Landkreis Kusel bringe, damit seine Fraktion wieder dem Haushalt zustimmen könne.

 

Herr Egbert Jung (Wählergruppe Jung Egbert) erklärte zu Beginn seiner Haushaltsrede, dass er sich, nachdem vieles bereits angesprochen worden sei, seinen Blick ausschließlich auf den Kreishaushalt richten möchte. Als Verbandsgemeindebürgermeister könne er gut beurteilen, was es bedeute, einen Haushalt aufzustellen, insbesondere wenn dieser Kassenkredite in dieser Höhe ausweise. Die Kreisverwaltung habe ihre Hausaufgaben gemacht und seine Fraktion werde den Haushalt, wie vorgelegt, mittragen. Zum Schluss richtete er noch die Bitte an die Vertreter im Landtag, dass Unrecht, dass das Gericht in dem Urteil jetzt festgestellt habe, sofort und nicht erst 2014 zu beseitigen.

 

Nachdem der Vorsitzende nochmals kurz auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs einging, wurde, mit Zustimmung der Mitglieder des Kreistags, über die Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2012 sowie den Stellenplan des Jobcenters Landkreis Kusel, gemeinsam abgestimmt.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

31

7

0